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title: Worauf sollten Pflegeheime bei der Auswahl eines Sturzerkennungssystems achten?
description: "Sturzerkennungssystem fürs Pflegeheim auswählen: Kriterien für Erkennungsleistung, Fehlalarme, Datenschutz und Anbindung, plus Fragenkatalog für Anbieter."
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# Worauf sollten Pflegeheime bei der Auswahl eines Sturzerkennungssystems achten?

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[Sonja Imbroglia](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/author/sonja-imbroglia)

 Veröffentlicht am 30.09.2026

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![Sturzerkennungssysteme: Auswahl, Einführung und Testphase](https://livy-care.com/hubfs/Blog_Sturzerkennungssysteme-auswahl-testphase.jpg)

> **Das Wichtigste in Kürze**
> 
> - Legen Sie fest, welche Räume und Bereiche erfasst werden sollen und welche Ereignisse das System erkennen und melden soll.
> - Prüfen Sie Erkennungsleistung, Fehlalarme und Raumabdeckung unter den Bedingungen Ihrer Einrichtung. Prozentangaben allein reichen für eine Auswahl nicht aus.
> - Klären Sie Datenschutz, Installation und die konkrete Anbindung an Rufanlage und Pflegedokumentation vor der Beschaffung.
> - Vereinbaren Sie eine Testphase mit Rücktrittsrecht, messbaren Erfolgskriterien und systematischer Rückmeldung aus Tag- und Nachtdienst.
> - Vergleichen Sie Gesamtkosten, Konfigurationsaufwand, Support und Vertragsbedingungen. Legen Sie fest, wer Meldungen erhält und darauf reagiert.

Pflegeheime sollten bei der Auswahl eines Sturzerkennungssystems prüfen, welche Bereiche es erfasst, wie gut es Stürze erkennt und wie häufig Fehlalarme auftreten. Ebenso entscheidend sind Datenschutz, die Anbindung an vorhandene Systeme, die Einbindung in Pflegeabläufe und die Gesamtkosten. Nachvollziehbare Leistungsnachweise und eine begleitete Testphase helfen, diese Kriterien unter den Bedingungen der eigenen Einrichtung zu bewerten.

| **Inhalt:** 1. [Warum reicht die Produktbeschreibung eines Sturzerkennungssystems nicht aus?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#mehr-als-produktbeschreibung) 2. [Welche Kriterien entscheiden bei der Auswahl?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Kriterien-Auswahl) 3. [Welche Kriterien entscheiden, ob die Testphase erfolgreich ist?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Kriterien-Testphase) 4. [Welche Nachweise sollte ein Anbieter zum Datenschutz vorlegen?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Nachweise-Datenschutz) 5. [Wie lässt sich das System in Rufanlage und Pflegedokumentation einbinden?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Rufanlage-Pflegedoku) 6. [Wie lassen sich die Kosten verschiedener Angebote vergleichen?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Kosten) 7. [Wie läuft die Einführung ab?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Einfuehrung) 8. [Was Livy Care leistet und was nicht?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#LivyCare) 9. [Checkliste: Fragen an den Anbieter](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Checkliste) 10. [Häufige Fragen](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#FAQ) 11. [Was bedeutet das für die Auswahl im Pflegeheim?](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennungssystem-pflegeheim-auswaehlen#Fazit) |
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## Warum reicht die Produktbeschreibung eines Sturzerkennungssystems nicht aus?

Ob ein Sturzerkennungssystem zum Pflegeheim passt, lässt sich nicht allein aus der Produktbeschreibung ableiten. Raumaufteilung, eingesetzte Hilfsmittel, technische Infrastruktur und Pflegeabläufe beeinflussen, wie es sich im Alltag einsetzen lässt. Eine hohe Erkennungsquote ist deshalb nur aussagekräftig, wenn bekannt ist, unter welchen Bedingungen sie ermittelt wurde und ob diese mit der eigenen Einrichtung vergleichbar sind. Zusätzlich sollten Pflegeheime prüfen, wie häufig Fehlalarme auftreten, welchen Aufwand sie verursachen und ob Meldungen die zuständigen Pflegekräfte erreichen.

Technisch unterschiedliche Ansätze stellen bereits unterschiedliche Anforderungen:   
Bei tragbaren Geräten muss sichergestellt sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner sie regelmäßig anlegen und die Akkus geladen sind. Bei fest installierten Lösungen kommt es auf die Positionierung und die Abdeckung der vorgesehenen Bereiche an. Der Beitrag zur [automatischen Sturzerkennung in Pflegeeinrichtungen](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/sturzerkennung-in-pflegeeinrichtungen?hsLang=de) erläutert diese Unterschiede.

Die [Praxisempfehlungen aus dem BMG-geförderten Projekt ETAP](https://www.iat.eu/media/forschung_aktuell_2026-03.pdf) zeigen, dass teils WLAN-Erweiterungen und eventuell zusätzliche Endgeräte für die Alarmierung nötig sind. Pflegeheime sollten deshalb vorab prüfen, welche technische Ausstattung fehlt und welche Zusatzkosten entstehen können.

## Welche Kriterien entscheiden bei der Auswahl?

Entscheidend ist, ob ein Sturzerkennungssystem zu den Räumen, der vorhandenen Technik und den Pflegeabläufen Ihrer Einrichtung passt. Legen Sie vor dem Angebotsvergleich fest, welche Anforderungen unverzichtbar sind. Die folgende Tabelle zeigt, welche Fragen Sie stellen sollten und welche konkreten Angaben Sie für eine fundierte Entscheidung benötigen.

| Kriterium | Worauf sollten Sie achten? | Was sollte der Anbieter konkret vorlegen? | Wann sollten Sie nachfragen? |
| --- | --- | --- | --- |
| **Erkennungs­leistung und Fehlalarme** | Welche Sturzsituationen erkennt das System? Wie häufig werden Ereignisse übersehen oder fälschlich gemeldet? | Testergebnisse mit Angaben zu den Situationen, den Bedingungen und der Berechnung der Quoten. | Wenn hohe Erkennungsquoten genannt werden, aber unklar bleibt, wie sie ermittelt wurden. |
| **Abdeckung im Raum** | Werden alle benötigten Bereiche erfasst, etwa neben dem Bett oder im Bad? Welchen Einfluss haben Möbel, Fenster und Dunkelheit? | Eine Prüfung der vorgesehenen Räume mit klarer Angabe, welche Bereiche erfasst werden und welche nicht. | Wenn die Eignung für jedes Zimmer zugesagt wird, ohne Raumaufteilung und Montageposition zu prüfen. |
| **Alarmwege und Rufanlage** | Auf welchem Gerät erscheint die Meldung? Wer übernimmt sie? Was passiert nach dem Alarm? | Eine Beschreibung des Alarmwegs und die Bestätigung, wie die vorhandene Rufanlage angebunden werden kann. | Wenn nur allgemein von Kompatibilität gesprochen wird, ohne Ihre Rufanlage und Endgeräte zu berücksichtigen. |
| **Pflege­dokumentation** | Welche Informationen werden automatisch übertragen? Was muss das Personal weiterhin selbst dokumentieren? | Eine schriftliche Beschreibung der verfügbaren Anbindung an Ihre Software, einschließlich Datenumfang und Zusatzkosten. | Wenn eine benötigte Schnittstelle erst geplant ist und kein verbindlicher Termin für die Bereitstellung feststeht. |
| **Datenschutz** | Welche Daten werden erfasst, wo verarbeitet und wie lange gespeichert? Wer darf darauf zugreifen? | Ein Datenschutz­konzept mit Datenflüssen, Zugriffsrechten, Löschfristen und Schutzmaßnahmen. | Wenn der Anbieter Datenschutzkonformität zusichert, aber keine nachvollziehbaren Unterlagen bereitstellt. |
| **Einstellungen pro Zimmer** | Lassen sich Ereignisse und Zeitfenster an den Unterstützungsbedarf anpassen? Wer darf Einstellungen ändern? | Eine Erklärung der Einstellmöglich­keiten sowie klare Zuständigkeiten und mögliche Kosten für Anpassungen. | Wenn unklar bleibt, wie Einstellungen bei verändertem Unterstützungsbedarf angepasst werden. |
| **Netzwerk und Installation** | Welche Strom- und Netzwerkverbindungen werden benötigt? Wer montiert die Geräte? Was passiert bei einem Ausfall? | Technische Anforderungen, Montageanleitung und ein Vorgehen für Störungen und Ausfälle. | Wenn die vorhandene Infrastruktur ungeprüft als ausreichend gilt oder Ausfälle nicht erkennbar sind. |
| **Support und Wartung** | Wann ist Unterstützung erreichbar? Wie werden Störungen bearbeitet und Updates durchgeführt? | Vertraglich vereinbarte Servicezeiten, Reaktionszeiten und Wartungsleistungen. | Wenn nicht feststeht, welche Unterstützung etwa nachts oder am Wochenende verfügbar ist. |
| **Vertrag und Ausstieg** | Welche Kosten und Laufzeiten gelten? Wie endet die Testphase? Was passiert mit Geräten und Daten beim Ausstieg? | Vollständige Kosten, Bedingungen der Testphase sowie Regelungen zu Rückgabe, Kündigung und Datenexport. | Wenn eine langfristige Bindung entsteht, bevor die vereinbarten Prüfergebnisse vorliegen. |

## Welche Kriterien entscheiden, ob die Testphase erfolgreich ist?

Eine Testphase ist erfolgreich, wenn das Sturzerkennungssystem die vereinbarten Anforderungen im Pflegealltag erfüllt. Entscheidend sind erkannte Ereignisse, korrekt zugestellte Meldungen und ein vertretbarer Arbeitsaufwand. Legen Sie vor Beginn gemeinsam mit dem Pflegeteam fest, woran Sie diese Ergebnisse messen und welche Mängel vor einer Übernahme behoben sein müssen.

- **Erkennung:** Gleichen Sie Sturzmeldungen mit Sturzprotokollen und Beobachtungen ab. Erfassen Sie auch bekannte Stürze, bei denen keine Meldung erfolgte.
- **Alarmzustellung:** Prüfen Sie, ob das richtige Zimmer und Ereignis auf dem vorgesehenen Endgerät erscheinen und was bei Nichtannahme passiert.
- **Fehlmeldungen und Einstellungen:** Unterscheiden Sie falsche Alarme von korrekt erkannten, aber nicht benötigten Meldungen. Ein tatsächliches Bettverlassen ohne Unterstützungsbedarf kann Anlass sein, die Einstellungen anzupassen.
- **Arbeitsaufwand und Akzeptanz:** Erfassen Sie, ob Meldungen zusätzliche Wege und Unterbrechungen verursachen oder die Arbeit erleichtern. Beziehen Sie Tag- und Nachtdienst ein.
- **Reaktionszeiten:** Unterscheiden Sie die Zeit bis zur Zustellung, zur Bestätigung und zum Eintreffen im Zimmer. So wird sichtbar, an welcher Stelle Verzögerungen entstehen.

Dokumentieren Sie Ergebnisse und Konfigurationsänderungen in einem gemeinsamen Testprotokoll. Vereinbaren Sie vorab, wann nachgebessert, verlängert oder die Zusammenarbeit beendet wird.

**Wichtig:** Ohne tatsächliche Stürze lässt sich die Sturzerkennung im Alltag nicht bewerten; bei wenigen Ereignissen bleibt die Aussagekraft begrenzt. Nachvollziehbare Anbieterprüfungen und sichere Funktionstests ergänzen deshalb die Erprobung vor Ort.

## Welche Nachweise sollte ein Anbieter zum Datenschutz vorlegen?

Ein Anbieter sollte ein nachvollziehbares Datenschutzkonzept für den vorgesehenen Betrieb vorlegen. Daraus muss hervorgehen, was mit personenbezogenen Daten geschieht und wie sie geschützt werden. Die Einrichtung prüft diese Unterlagen gemeinsam mit ihren Datenschutzverantwortlichen vor der Testphase. Eine allgemeine Zusicherung der Datenschutzkonformität reicht als Entscheidungsgrundlage nicht aus.

**Fordern Sie insbesondere an:**

- eine Beschreibung der Datenflüsse einschließlich Verarbeitungsorten und möglicher Drittlandübermittlungen;
- ein Rollen- und Berechtigungskonzept sowie Löschregeln;
- dokumentierte technische und organisatorische Schutzmaßnahmen;
- soweit einschlägig, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Angaben zu Unterauftragnehmern;
- Unterlagen zur Prüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, also einer strukturierten Bewertung möglicher Risiken für Betroffene.

Maßstab ist die [Datenschutz-Grundverordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679). Die Einrichtung muss insbesondere die Rechtsgrundlage prüfen und Betroffene verständlich über die Verarbeitung informieren.

## Wie lässt sich das System in Rufanlage und Pflegedokumentation einbinden?

Die Einbindung muss für die tatsächlich vorhandene Rufanlage und Dokumentationssoftware geprüft werden. Eine Schnittstelle, also eine technische Verbindung zum Datenaustausch, sagt allein wenig über ihren Leistungsumfang aus. Lassen Sie bestätigen, welche Ereignisse übertragen werden, wo Meldungen erscheinen und wer bei Störungen oder nicht angenommenen Alarmen zuständig ist.

Die [DIN VDE 0834 für Rufanlagen](https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7074582&type=dke%7Cdokument) betrifft unter anderem deren Planung, Errichtung und Betrieb in Pflegeheimen. Eine Weiterleitung an ein Telefon belegt für sich keine normgerechte Einbindung. Lassen Sie das Anschlusskonzept durch die zuständige Fachplanung beziehungsweise Fachfirma für Rufanlagen prüfen.

Bei der Pflegedokumentation sind Datenfelder, Übertragungsrichtung, Softwareversionen und Kosten entscheidend. Entsteht ein bearbeitbarer Eintrag, ein Ereignishinweis oder nur eine zusätzliche Anzeige?

## Wie lassen sich die Kosten verschiedener Angebote vergleichen?

Die Gesamtkosten hängen davon ab, wie viele Zimmer ausgestattet werden, welche Funktionen benötigt werden und welche Technik bereits vorhanden ist. Zum Gerätepreis kommen gegebenenfalls Installation, Schnittstellen, Schulungen und laufende Gebühren hinzu. Für die Auswahl zählt deshalb, was die betriebsbereite Lösung über den vorgesehenen Nutzungszeitraum insgesamt kostet.

**Lassen Sie im Angebot drei Kostenbereiche getrennt ausweisen:**

- **Anschaffung und Einführung:** Geräte, Montage, Einrichtung, Schulung sowie gegebenenfalls zusätzliche Endgeräte oder Netzwerkergänzungen.
- **Laufender Betrieb:** Softwarelizenzen, Service, Wartung und mögliche Gebühren für Schnittstellen. Klären Sie, welche Leistungen enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden.
- **Testphase und Ausstieg:** Kosten, die auch bei einer Entscheidung gegen die Übernahme entstehen, etwa für Schulung, Verbrauchsmaterialien oder Rücksendung.

Vergleichen Sie Angebote für dieselbe Zimmerzahl, denselben Funktionsumfang und denselben Zeitraum. Berücksichtigen Sie auch den internen Aufwand für Einführung und Betreuung. Ein niedriger Gerätepreis kann durch zusätzliche Gebühren oder fehlende Leistungen relativiert werden.

Konkrete Beispielrechnungen und mögliche Finanzierungswege erläutert der Beitrag [**Was kostet ein Sturzerkennungssystem im Pflegeheim?**](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/ki-sturzerkennung-finanzieren?hsLang=de)

## Wie läuft die Einführung ab?

Die Einführung sollte mit klaren Verantwortlichkeiten und einem abgestimmten Ablauf beginnen. Benennen Sie eine koordinierende Person und planen Sie Zeit für Installation, Schulung und Auswertung ein. Die Testphase mit Rücktrittsrecht braucht außerdem einen vereinbarten Beginn und Abschluss. So bleibt nachvollziehbar, wann die Einrichtung über den weiteren Einsatz entscheidet.

1. **Vorbereiten:** Pflege und Technik wählen die Zimmer aus. Die Leitung vereinbart Prüfkriterien, Zeitplan und vertragliche Rücktrittsbedingungen.
2. **In Betrieb nehmen:** Anbieter und Haustechnik richten die Technik ein. Pflegekräfte aller beteiligten Schichten üben Annahme, Weitergabe und Bearbeitung von Meldungen sowie das Vorgehen bei Ausfällen.
3. **Begleitet erproben:** Eine verantwortliche Person führt Ereignisprotokolle und Rückmeldungen einschließlich des Nachtdienstes zusammen. Konfigurationsänderungen werden dokumentiert, damit Ergebnisse vor und nach einer Anpassung unterscheidbar bleiben.
4. **Entscheiden und übergeben:** Leitung, Pflege und Technik bewerten die vereinbarten Kriterien. Sie halten Nachbesserung, Fortführung oder Rücktritt fest und benennen Verantwortliche für den Regelbetrieb.

Mehr zum Thema im Beitrag [Entlastung im Nachtdienst durch digitale Assistenzsysteme](https://livy-care.com/de/livy-care-blog/pflegeassistenzsysteme-nachtdienste-entlasten?hsLang=de).

## Was Livy Care leistet und was nicht?

Livy Care, die KI-Raumassistenz der HUM Systems GmbH, wird in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingesetzt. Das deckenmontierte System erkennt Stürze, Hilferufe sowie individuell konfigurierte Ereignisse wie Bett- und Raumverlassen und alarmiert zuständige Pflegekräfte über angebundene Endgeräte oder Rufsysteme. Die Erkennung erfolgt passiv im Raum, sodass Bewohnerinnen, Bewohner oder Patientinnen und Patienten kein Wearable tragen und keinen Notruf selbst auslösen müssen.

**Erprobung im Pflegealltag:**

HUM Systems empfiehlt, möglichst einen vollständigen Wohnbereich zu erproben, um die Auswirkungen auf Pflegeabläufe zu beurteilen. Den Zimmerumfang bestimmt die Einrichtung. Das Team begleitet die Einführung, schult das Personal und konfiguriert ausgewählte Funktionen gemeinsam mit den Pflegekräften. 

Die gemeinsame Auswertung berücksichtigt Alarme, Fehlmeldungen, Reaktionszeiten und Erfahrungen des Personals. Bei einer Entscheidung gegen die Fortführung werden die Sensoren und übrigen rückgabepflichtigen Komponenten zurückgesendet. Schulung und Verbrauchsmaterialien werden berechnet; Umfang und Gebühren sollten vor Beginn schriftlich feststehen.

**Voraussetzungen und Grenzen:**

- Erkennung und Alarmierung setzen passende Montage, Konfiguration, Stromversorgung und Netzwerk voraus. Fehlmeldungen und übersehene Ereignisse sind möglich.
- Persönliche Kontrollgänge richten sich weiterhin nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und der pflegerischen Einschätzung.
- Die Anbindung an die jeweilige Pflegedokumentation ist vorab zu prüfen.
- Livy Care ersetzt keine pflegerische Einschätzung und keine Aufsichtspflicht.

Mehr zum Einsatz in der [stationären Pflege mit Livy Care](https://livy-care.com/de/unsere-loesung-stationaer?hsLang=de).

## Checkliste: Fragen an den Anbieter

1. Welche Testbedingungen und Bezugsgrößen belegen Ihre Erkennungsleistung und Fehlalarmrate?
2. Welche Bereiche unserer Zimmer werden erfasst, welche nicht?
3. Wie erreichen Meldungen die zuständigen Pflegekräfte, auch bei Nichtannahme?
4. Wie erfolgt die Anbindung an unsere konkrete Rufanlage?
5. Welche Datenschutzunterlagen erhalten wir vor der Testphase?
6. Wer übernimmt Installation, Konfiguration, Schulung und Unterstützung bei Störungen?
7. Welche einmaligen und laufenden Kosten sowie Vertragsbindungen entstehen?
8. Wie lange dauert die Anbindung an unser konkretes Dokumentationssystem, und ist sie heute verfügbar oder geplant?
9. Was passiert nach der Testphase, wenn die vorher definierten Kriterien nicht erreicht werden?

## Häufige Fragen

### Sind Sturzerkennungssysteme datenschutzkonform einsetzbar?

Ein datenschutzkonformer Einsatz ist möglich, wenn Zweck, Rechtsgrundlage, Datenflüsse und Zugriffsrechte für den konkreten Betrieb geklärt sind. Ein deutscher Serverstandort allein reicht dafür nicht aus. Der Anbieter sollte vor der Testphase ein Datenschutzkonzept vorlegen. Die Einrichtung prüft es gemeinsam mit ihrer oder ihrem Datenschutzbeauftragten und bleibt für die Verarbeitung verantwortlich.

### Kann ein Sturzerkennungssystem Stürze verhindern?

Eine automatische Sturzerkennung meldet erkannte Sturzereignisse, verhindert den Sturz selbst aber nicht. Manche Systeme melden zusätzlich konfigurierte Ereignisse wie Bett- oder Raumverlassen und geben damit Anlass für eine frühere persönliche Prüfung. Ob Unterstützung erforderlich ist, beurteilen Pflegekräfte. Individuelle Sturzprophylaxe und pflegerische Einschätzung bleiben weiterhin notwendig.

### Wie lange sollte eine Testphase dauern?

Vereinbaren Sie die Dauer anhand des Zimmerumfangs und der geplanten Prüfung. **Üblich ist eine aktive Testphase von mehreren Wochen, in der alle Schichten das System im Pflegealltag nutzen.** Die reine Installation und die Schulung des Teams sollten abgeschlossen sein, bevor dieser Zeitraum startet. Wichtig ist, dass in dieser Zeit alle Schichten (Tag- und Nachtdienst) das System im echten Pflegealltag erleben und Feedback im Testprotokoll festhalten können.

### Muss die vorhandene Rufanlage ersetzt werden?

Die vorhandene Rufanlage muss nicht zwangsläufig ersetzt werden. Ob eine Ergänzung möglich ist, hängt von ihrem Modell, den verfügbaren Schnittstellen und dem geplanten Anschluss ab. Anbieter und zuständige Fachfirma sollten die konkrete Einbindung prüfen. Ein zusätzliches Sturzerkennungssystem ersetzt nicht automatisch die Funktionen und Anforderungen der bestehenden Rufanlage.

### Wer muss in der Einrichtung an der Auswahl beteiligt werden?

Für eine fundierte Auswahl sollten Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung, Pflegekräfte aus Tag- und Nachtdienst, IT beziehungsweise Haustechnik und Datenschutzverantwortliche zusammenarbeiten. Einkauf und Träger klären Finanzierung und Vertrag. Bewohnervertretung und gegebenenfalls Mitarbeitendenvertretung sollten frühzeitig einbezogen werden. Die konkrete Zuständigkeit für Entscheidung, Testphase und späteren Betrieb muss ausdrücklich feststehen.

## Was bedeutet das für die Auswahl im Pflegeheim?

Pflegeheime sollten ihre Auswahl auf konkrete Anforderungen, nachvollziehbare Leistungsnachweise und die Ergebnisse einer begleiteten Testphase stützen. Entscheidend sind Erkennung, Alarmzustellung, Fehlmeldungen und der Aufwand für das Pflegeteam. Prüfen Sie außerdem Datenschutz, technische Anbindung und Gesamtkosten. Halten Sie vor einer Übernahme fest, welche Anforderungen erfüllt sind und wo nachgebessert werden muss. Die Checkliste unterstützt dabei, offene Fragen mit dem Anbieter verbindlich zu klären.

Haben Sie Fragen zum Einsatz der KI-Raumassistenz in Ihrer Einrichtung? Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Fachgespräch beraten: 

 

 

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#### Sonja Imbroglia

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Sonja Imbroglia verantwortet seit 2024 die Fachkommunikation für Livy Care bei der HUM Systems GmbH. Für ihre Beiträge wertet sie anonymisierte Projektdaten aus Livy-Care-Installationen aus und spricht regelmäßig mit Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen und IT-Verantwortlichen in Pflegeeinrichtungen und betreuten Wohnanlagen. Ihre Schwerpunkte sind automatische Sturzerkennung, KI-gestützte Raumassistenz, Refinanzierung und Förderung digitaler Pflegetechnik sowie Datenschutz beim Einsatz von Sensorik in Versorgungseinrichtungen.

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  "@type" : "FAQPage",
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    "@type" : "Question",
    "acceptedAnswer" : {
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      "text" : "Ein datenschutzkonformer Einsatz ist möglich, wenn Zweck, Rechtsgrundlage, Datenflüsse und Zugriffsrechte für den konkreten Betrieb geklärt sind. Ein deutscher Serverstandort allein reicht dafür nicht aus. Der Anbieter sollte vor der Testphase ein Datenschutzkonzept vorlegen. Die Einrichtung prüft es gemeinsam mit ihrer oder ihrem Datenschutzbeauftragten und bleibt für die Verarbeitung verantwortlich."
    },
    "name" : "Sind Sturzerkennungssysteme datenschutzkonform einsetzbar?"
  }, {
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      "text" : "Eine automatische Sturzerkennung meldet erkannte Sturzereignisse, verhindert den Sturz selbst aber nicht. Manche Systeme melden zusätzlich konfigurierte Ereignisse wie Bett- oder Raumverlassen und geben damit Anlass für eine frühere persönliche Prüfung. Ob Unterstützung erforderlich ist, beurteilen Pflegekräfte. Individuelle Sturzprophylaxe und pflegerische Einschätzung bleiben weiterhin notwendig."
    },
    "name" : "Kann ein Sturzerkennungssystem Stürze verhindern?"
  }, {
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      "text" : "Vereinbaren Sie die Dauer anhand des Zimmerumfangs und der geplanten Prüfung. Üblich ist eine aktive Testphase von mehreren Wochen, in der alle Schichten das System im Pflegealltag nutzen. Die reine Installation und die Schulung des Teams sollten abgeschlossen sein, bevor dieser Zeitraum startet. Wichtig ist, dass in dieser Zeit alle Schichten (Tag- und Nachtdienst) das System im echten Pflegealltag erleben und Feedback im Testprotokoll festhalten können."
    },
    "name" : "Wie lange sollte eine Testphase dauern?"
  }, {
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      "text" : "Die vorhandene Rufanlage muss nicht zwangsläufig ersetzt werden. Ob eine Ergänzung möglich ist, hängt von ihrem Modell, den verfügbaren Schnittstellen und dem geplanten Anschluss ab. Anbieter und zuständige Fachfirma sollten die konkrete Einbindung prüfen. Ein zusätzliches Sturzerkennungssystem ersetzt nicht automatisch die Funktionen und Anforderungen der bestehenden Rufanlage."
    },
    "name" : "Muss die vorhandene Rufanlage ersetzt werden?"
  }, {
    "@type" : "Question",
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      "@type" : "Answer",
      "text" : "Für eine fundierte Auswahl sollten Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung, Pflegekräfte aus Tag- und Nachtdienst, IT beziehungsweise Haustechnik und Datenschutzverantwortliche zusammenarbeiten. Einkauf und Träger klären Finanzierung und Vertrag. Bewohnervertretung und gegebenenfalls Mitarbeitendenvertretung sollten frühzeitig einbezogen werden. Die konkrete Zuständigkeit für Entscheidung, Testphase und späteren Betrieb muss ausdrücklich feststehen."
    },
    "name" : "Wer muss in der Einrichtung an der Auswahl beteiligt werden?"
  } ]
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