Die Art und Weise, wie anonymisierte Bildverarbeitung Anwendung findet, hängt von verschiedenen Indikatoren ab und umfasst z.B die Art des Bildes und die Verarbeitung der personenbezogenen Informationen und den rechtlichen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten.
Ziel der Anonymisierung ist es, ausreichend Informationen aus dem Bild zu entfernen, um die Identifizierbarkeit der Person zu verhindern und damit keine Rückschlüsse auf die Person zuzulassen, aber gleichzeitig genug Informationen zu erhalten, um das Bild oder Video für seinen ursprünglichen Zweck verwenden zu können. In Falle der Sturzerkennung wäre das Ziel also, die Persönlichkeitsrechte der Pflegebedürftigen und betreuendes Pflegepersonal insofern zu wahren, dass sie unkenntlich gemacht und nicht "ausspioniert" werden, gleichzeitig jedoch das Bild soweit ausgewertet werden kann, dass Stürze erkannt und als Alarm gemeldet werden können.
Insbesondere in öffentlichen Bereichen, in denen solche Systeme eingesetzt werden, um Stürze oder Unfälle zu erkennen und zu melden, kann es wichtig sein, die Identität der betroffenen Personen zu schützen. Dies trifft also insbesondere auf Pflegeheime, deren Aufenthaltsräume, Eingangsbereiche und Bewohnerzimmer zu.
Um Rückschlüsse auf Personen und deren Aktionen ausschließen zu können, sollte bei der Verwendung von Kameras für die Sturzerkennung sichergestellt werden, dass die Anonymisierung effektiv ist und dass das System gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen betrieben wird.
Das heißt, es ist am Ende nicht nur relevant, dass die Bilddaten anonymisiert werden, sondern ebenso entscheidend, was mit den verarbeiteten Daten geschieht und wo diese womöglich gespeichert werden.
Einen hilfreichen Beitrag zum Thema Kamera und Datenschutz haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass eine 100% effektive Sturzerkennung unter Umständen nicht mit der vollständigen Anonymisierung des gesamten Bilder oder Videos vereinbar ist, da bestimmte Informationen, wie die Raumumgebung bzw. -beschaffenheit für die erfolgreiche Sturzerkennung erforderlich sein können.
Dies ist grundsätzlich aber individuell abhängig von dem tatsächlichen Umfeld in dem das Sturzerkennungssystem eingesetzt wird.
Es kann daher sinnvoll sein, eine Kombination aus anonymisierter Bildverarbeitung und anderen Techniken wie z.B Radar zur Sturzerkennung zu verwenden, um eine angemessene Balance zwischen Schutz der Privatsphäre und Effektivität der Sturzerkennung zu erreichen.
Die Kombination zweier Systeme ermöglicht Ihnen eine bestmögliche Erkennung von Stürzen und somit maximale Sicherheit für Ihre Klient:innen und garantiert gleichzeitig die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. Einen Vergleich von radar-und kamerabasierter Sturzerkennung finden Sie in unserem Artikel: Stürze im Pflegeheim erkennen: Kamera vs. Radar
Bei Livy Care setzen wir ebenfalls auf die Kombination beider Systeme, um für Sie und Ihre Bewohner:innen die bestmöglichen Ergebnisse zu garantieren und gleichzeitig die Privatsphäre zu gewährleisten. Bei unseren Erkennungen anonymisieren wir grundsätzlich alle Daten egal und erheben keinen personenbezogenen Daten für die Auswertung einer Funktion.
Gerne beraten und informieren wir Sie zu diesem Thema noch einmal ausführlich.