Digitale Assistenzsysteme gewinnen in stationären Pflegeeinrichtungen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere KI-gestützte Raumassistenzsysteme können Pflegekräfte entlasten, die Bewohnersicherheit erhöhen und Abläufe effizienter gestalten. Dennoch scheitern viele Projekte bereits an einer zentralen Frage: Wie lässt sich ein solches System überhaupt finanzieren?
Anders als klassische Pflegehilfsmittel oder Medizinprodukte existiert für KI-Raumassistenz derzeit kein einheitlicher Refinanzierungsweg. Stattdessen kommen abhängig vom Bundesland, dem Vertragsmodell und der jeweiligen Kostenart, unterschiedliche Finanzierungs- und Vergütungsmöglichkeiten in Betracht.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Refinanzierungswege und zeigt, wie sich die einzelnen Kostenbestandteile eines KI-Raumassistenzsystems typischerweise einordnen lassen.
Bevor über eine Finanzierung gesprochen werden kann, sollten die einzelnen Kostenbestandteile voneinander getrennt werden. Denn nicht jede Kostenart wird gleich behandelt.
Typischerweise entstehen folgende Kosten:
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Kostenart |
Beispiele |
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Hardware |
Sensoren, Gateways, Montagekomponenten |
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Installation |
Montage, Inbetriebnahme, Konfiguration |
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Software |
Lizenzen, Cloud-Plattform, Updates |
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Service |
Wartung, Support, Fernwartung |
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Schulung |
Einweisung der Mitarbeitenden |
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Laufender Betrieb |
IT-Infrastruktur, Administration |
Eine saubere Trennung dieser Positionen bildet die Grundlage jeder Refinanzierungsstrategie.
Je nach Art der Kosten können unterschiedliche Finanzierungswege genutzt werden.
Investitionskosten dienen grundsätzlich der Finanzierung betriebsnotwendiger Anlagegüter und baulicher beziehungsweise technischer Infrastruktur.
Hierzu können – abhängig vom jeweiligen Bundesland und der konkreten Ausgestaltung des Systems – auch Komponenten einer digitalen Infrastruktur gehören.
Ob Sensorhardware oder technische Systeme als Investitionskosten anerkannt werden, richtet sich nach den landesrechtlichen Vorgaben sowie den Vereinbarungen mit den zuständigen Kostenträgern.
Laufende Betriebskosten werden grundsätzlich über den Pflegesatz finanziert.
Hierzu können – je nach Vergütungsvereinbarung – auch betriebsnotwendige digitale Anwendungen gehören, beispielsweise Softwarelizenzen, Wartung oder IT-Services.
Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Kosten für die Leistungserbringung erforderlich und wirtschaftlich sind und im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen nachvollziehbar begründet werden.
Neben den regulären Vergütungswegen existieren in vielen Bundesländern zusätzliche Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsmaßnahmen.
Diese unterscheiden sich jedoch erheblich hinsichtlich Förderhöhe, Voraussetzungen und Laufzeit.
Vor einer Investition sollte daher geprüft werden,
Einige Einrichtungen entscheiden sich bewusst für eine Eigenfinanzierung, wenn sich die Investition durch organisatorische Vorteile oder Effizienzgewinne wirtschaftlich darstellen lässt.
Insbesondere bei Digitalisierungsprojekten wird häufig eine Kombination aus Eigenmitteln und weiteren Refinanzierungswegen gewählt.
Ein KI-Raumassistenzsystem besteht aus mehreren Kostenbestandteilen, die unterschiedlich behandelt werden können.
Eine mögliche Einordnung kann beispielsweise wie folgt aussehen:
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Bestandteil |
Mögliche Einordnung |
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Sensorhardware |
investive Kosten |
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Installation |
investive oder laufende Kosten |
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Softwarelizenzen |
laufende Betriebskosten |
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Wartung & Support |
laufende Betriebskosten |
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Cloud-Services |
laufende Betriebskosten |
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Schulungen |
einzelfallabhängig |
Wichtig: Ob diese Einordnung im Einzelfall anerkannt wird, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, dem Vertragsmodell sowie den Verhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern ab.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht weniger die Technologie selbst als vielmehr ihr Nutzen für die pflegerische Versorgung.
Zu den häufigsten Argumentationspunkten gehören:
KI-Raumassistenz kann kritische Situationen frühzeitig erkennen und Pflegekräfte rechtzeitig informieren. Dadurch lassen sich Risiken besser überwachen und Sicherheitskonzepte unterstützen.
Automatisierte Benachrichtigungen können unnötige Kontrollgänge reduzieren und Pflegekräfte bei Überwachungsaufgaben unterstützen. Dadurch entstehen zusätzliche Freiräume für die direkte Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Digitale Assistenzsysteme liefern zusätzliche Informationen über sicherheitsrelevante Ereignisse und können Dokumentationsprozesse unterstützen.
Neben qualitativen Vorteilen können digitale Systeme organisatorische Abläufe verbessern und Ressourcen effizienter einsetzen. Diese Aspekte können im Rahmen von Vergütungsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen.
☐ Sämtliche Kostenbestandteile getrennt erfassen
☐ Hardware und laufende Betriebskosten unterscheiden
☐ Fördermöglichkeiten des Bundeslandes prüfen
☐ Nutzen für Bewohner, Mitarbeitende und Einrichtung dokumentieren
☐ Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellen
☐ Verhandlungsunterlagen vorbereiten
☐ Gespräche mit Kostenträgern frühzeitig führen
☐ Landesrechtliche Besonderheiten berücksichtigen
Die Finanzierung einer KI-gestützten Raumassistenz erfolgt derzeit nicht über einen einheitlichen Refinanzierungsweg. Vielmehr kommen – abhängig von der Art der Kosten und den jeweiligen Rahmenbedingungen – verschiedene Finanzierungsinstrumente infrage.
Eine sorgfältige Trennung der Kostenbestandteile, eine nachvollziehbare Nutzenargumentation sowie die frühzeitige Einbindung der zuständigen Kostenträger bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Refinanzierungsstrategie.
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