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Sturzprophylaxe im Pflegeheim: Maßnahmen und Pflegeplanung

Geschrieben von Sonja Imbroglia | Jan 16, 2023, 11:43:53 AM


Das Wichtigste in Kürze

  • Sturzprophylaxe verbindet Risikoeinschätzung, individuelle Maßnahmen, Beratung, Pflegeplanung und regelmäßige Evaluation.
  • Personenbezogene, medikamentenbezogene und umgebungsbezogene Risiken müssen gemeinsam betrachtet werden.
  • Maßnahmen sollen Sicherheit fördern, ohne Mobilität und Selbstbestimmung unnötig einzuschränken.
  • Nach einem Sturz müssen Versorgung, Ursachenanalyse und Anpassung der Pflegeplanung ineinandergreifen.
  • Digitale Assistenzsysteme können relevante Ereignisse melden, ersetzen aber keine pflegefachliche Einschätzung.


Zur Sturzprophylaxe im Pflegeheim gehören eine individuelle Risikoeinschätzung, geeignete Maßnahmen, klar geregelte Verantwortlichkeiten und die regelmäßige Überprüfung ihrer Wirkung. Ziel ist nicht, jedes Sturzrisiko auszuschließen. Vielmehr müssen Pflegeeinrichtungen Sicherheit, Mobilität und Selbstbestimmung fachlich begründet miteinander verbinden.

Inhalt:

  1. Was bedeutet Sturzprophylaxe im Pflegeheim?
  2. Welche Risikofaktoren müssen berücksichtigt werden?
  3. Welche Maßnahmen und Übungen sind geeignet?
  4. Was fordert der DNQP-Expertenstandard?
  5. Wie wird Sturzprophylaxe in der Pflegeplanung umgesetzt?
  6. Was sollte nach einem Sturz erfolgen?
  7. Wie kann digitale Assistenz unterstützen?
  8. Was leistet Livy Care und was nicht?
  9. Checkliste zur Sturzprophylaxe
  10. Häufige Fragen
  11. Fazit

Was bedeutet Sturzprophylaxe im Pflegeheim?

Sturzprophylaxe bezeichnet einen strukturierten Pflegeprozess, bei dem individuelle Sturzrisiken eingeschätzt, geeignete Maßnahmen geplant und ihre Wirkung überprüft werden. Bewohnerinnen und Bewohner sollen ihre Mobilität möglichst sicher erhalten können. Auch bei einer fachgerechten Sturzprophylaxe lassen sich Stürze jedoch nicht vollständig ausschließen.

Die zentrale pflegefachliche Grundlage bildet der DNQP-Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“. Seine zweite Aktualisierung erschien im August 2022.

Einrichtungen benötigen einen geregelten Prozess, mit dem sie mögliche Risiken bei der Aufnahme und bei relevanten Veränderungen neu einschätzen. Eine Maßnahme ist sinnvoll, wenn sie ein konkretes Risiko adressiert, zur Lebenssituation der betroffenen Person passt und ihre Mobilität nicht unnötig einschränkt.

Welche Risikofaktoren müssen Pflegeeinrichtungen berücksichtigen?

Pflegeeinrichtungen sollten personenbezogene, medikamentenbezogene und umgebungsbezogene Risikofaktoren gemeinsam betrachten. Entscheidend ist die individuelle Gesamtsituation. Hinweise ergeben sich beispielsweise aus der Mobilität, früheren Stürzen, gesundheitlichen Veränderungen, Arzneimittelwirkungen, dem Verhalten, verwendeten Hilfsmitteln und dem unmittelbaren Wohnumfeld.

Risikobereich Mögliche Hinweise Möglicher Handlungsbedarf
Mobilität Unsicherer Gang, nachlassende Kraft, Schwierigkeiten beim Aufstehen Mobilität einschätzen und Unterstützung anpassen
Gesundheit Schwindel, Sehbeeinträchtigung, akute oder kognitive Veränderung Ursachen abklären und Pflegeplanung überprüfen
Medikation Neue Medikamente, veränderte Dosierung, mögliche Nebenwirkungen Ärztliche oder pharmazeutische Prüfung anregen
Verhalten Unruhe, häufiges nächtliches Aufstehen, Fehleinschätzung eigener Fähigkeiten Tagesablauf und Unterstützungsbedarf anpassen
Umgebung Schlechte Beleuchtung, Stolperstellen, ungeeignetes Mobiliar Gefahrenquellen beseitigen
Hilfsmittel Ungeeignete Gehhilfe, fehlende Bremsen, unsichere Anwendung Eignung, Zustand und Handhabung überprüfen

Eine erneute Risikoeinschätzung ist besonders nach einem Sturz, einem Beinaheereignis, einer akuten Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt oder einer Veränderung der Mobilität erforderlich. Auch eine neue Medikation oder auffällige Verhaltensänderungen können das Risiko beeinflussen.

Standardisierte Instrumente können die Einschätzung strukturieren. Sie ersetzen nicht die pflegefachliche Beurteilung der konkreten Situation.

Welche Maßnahmen gehören zur Sturzprophylaxe?

Zur Sturzprophylaxe gehören Bewegungsförderung, Beratung, eine geeignete Umgebung, passende Hilfsmittel, angepasste Pflegeabläufe und gegebenenfalls eine Prüfung der Medikation. Die Auswahl richtet sich nach dem erkannten Risiko und dem vereinbarten Pflegeziel. Jede Maßnahme braucht eine klare Zuständigkeit und einen Zeitpunkt für die Evaluation.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • vorhandene Mobilität und sichere Bewegungsabläufe fördern
  • geeignetes Schuhwerk und passende Kleidung berücksichtigen
  • Seh- und Hörhilfen verfügbar und funktionsfähig halten
  • Laufwege freihalten und Lichtverhältnisse verbessern
  • nächtlichen Unterstützungsbedarf einplanen
  • Gehhilfen anpassen und erreichbar bereitstellen
  • mögliche Arzneimittelwirkungen überprüfen lassen
  • Bewohnerinnen und Bewohner verständlich beraten

Der GKV-Spitzenverband betont, dass auch die Lebensbedingungen in stationären Pflegeeinrichtungen gesundheitsförderlich gestaltet werden sollen. Pflegebedürftige Menschen sollen an der Ermittlung von Risiken und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen beteiligt werden.

Sturzprophylaxe betrifft daher neben einzelnen Pflegehandlungen auch die Gestaltung des Wohnbereichs, die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln und einheitliche Abläufe im Team.

Welche Übungen unterstützen die Sturzprophylaxe?

Geeignete Übungen fördern Kraft, Gleichgewicht, Koordination und sichere Alltagsbewegungen. Sie müssen an die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden. Entscheidend sind eine fachgerechte Anleitung, regelmäßige Durchführung und die Verbindung mit alltäglichen Bewegungen wie Aufstehen, Gehen oder Drehen.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit stellt mit „Gleichgewicht und Kraft“ Materialien zur Bewegungs- und Sturzprävention bereit.

Übungen können kontrolliertes Aufstehen, Gewichtsverlagerungen, Schrittfolgen oder Bewegungen im Sitzen umfassen. Bei erheblichen körperlichen Einschränkungen oder akuten Beschwerden sollte vorab geklärt werden, ob eine physiotherapeutische oder ärztliche Einschätzung erforderlich ist.

Welche Hilfsmittel und Umgebungsanpassungen kommen infrage?

Hilfsmittel und Umgebungsanpassungen können konkrete Sturzrisiken reduzieren. Dazu zählen passende Gehhilfen, Haltegriffe, erreichbare Lichtquellen, geeignete Möbelhöhen und rutschhemmende Materialien. Die Einrichtung muss regelmäßig prüfen, ob das jeweilige Hilfsmittel weiterhin geeignet, technisch intakt und für die betroffene Person sicher nutzbar ist.

Für die Prüfung des Wohnumfelds sind folgende Fragen hilfreich:

  • Sind wichtige Laufwege frei und ausreichend beleuchtet?
  • Kann die Person persönliche Gegenstände und den Notruf erreichen?
  • Passen Bett, Stuhl und Toilette zur individuellen Mobilität?
  • Ist die Gehhilfe richtig eingestellt und erreichbar?
  • Kann die Person das Hilfsmittel sicher bedienen?
  • Ist auch nachts eine ausreichende Orientierung möglich?

Sensor- und Klingelmatten melden üblicherweise das Verlassen des Bettes oder das Betreten eines festgelegten Bereichs. Sie erkennen keinen Sturz im gesamten Zimmer. Vor ihrem Einsatz sollte geklärt werden, welches Risiko sie adressieren und wie Pflegekräfte auf eine Meldung reagieren sollen.

Was fordert der DNQP-Expertenstandard zur Sturzprophylaxe?

Der DNQP-Expertenstandard beschreibt einen geregelten Pflegeprozess. Das individuelle Sturzrisiko wird eingeschätzt, geeignete Maßnahmen werden gemeinsam geplant und ihre Wirkung wird überprüft. Pflegefachkräfte benötigen dafür aktuelles Wissen. Die Einrichtung muss geeignete Rahmenbedingungen für Beratung, Zusammenarbeit, Dokumentation und Evaluation bereitstellen.

Für die organisatorische Umsetzung bedeutet das:

  • Pflegefachkräfte beurteilen das individuelle Sturzrisiko.
  • Das Team kennt die vereinbarten Maßnahmen.
  • Relevante Beobachtungen fließen in Übergaben und Dokumentation ein.
  • Ärztliche oder therapeutische Fachkräfte werden bei Bedarf einbezogen.
  • Die Pflegedienstleitung verantwortet geeignete Prozesse und Schulungen.
  • Die Einrichtungsleitung schafft räumliche, technische und organisatorische Voraussetzungen.

Pflegeeinrichtungen müssen nach § 11 SGB XI entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse arbeiten. Nach § 112 SGB XI tragen sie die Verantwortung für die Qualität ihrer Leistungen.

Das bedeutet nicht, dass jede mögliche Maßnahme für jede Person geeignet oder verpflichtend ist. Die Einrichtung muss ihr individuelles und fachlich begründetes Vorgehen nachvollziehbar darstellen können.

Wie wird Sturzprophylaxe in der Pflegeplanung umgesetzt?

Die Pflegeplanung verbindet das erkannte Sturzrisiko mit einem konkreten Ziel, geeigneten Maßnahmen, klaren Zuständigkeiten und überprüfbaren Kriterien. Allgemeine Angaben wie „Sturzprophylaxe durchführen“ reichen dafür nicht aus. Die Planung muss beschreiben, in welcher Situation Unterstützung erforderlich ist und wie sie im Pflegealltag umgesetzt wird.

Ein möglicher Ablauf umfasst 6 Schritte:

  1. Ausgangssituation erfassen: Mobilität, frühere Stürze, Gesundheitszustand, Medikation, Umgebung und Hilfsmittel betrachten.
  2. Risikosituation bestimmen: Festhalten, wann und wobei ein erhöhtes Risiko besteht.
  3. Pflegeziel vereinbaren: Definieren, welche Mobilität oder Selbstständigkeit erhalten
    werden soll.
  4. Maßnahmen festlegen: Zuständigkeit, Zeitpunkt und Umfang konkret beschreiben.
  5. Maßnahmen umsetzen: Das Team informieren und die Abläufe in den Alltag integrieren.
  6. Wirkung evaluieren: Zielerreichung, Akzeptanz und möglichen Anpassungsbedarf prüfen.

Welche 5 Elemente machen eine Pflegeplanung überprüfbar?

Eine überprüfbare Pflegeplanung benennt die Risikosituation, das Pflegeziel, die Maßnahme, die Verantwortlichkeit und die Evaluation. Die Elemente bilden eine zusammenhängende Entscheidungskette. Fehlt eines davon, bleibt häufig unklar, warum eine Maßnahme eingesetzt wird, wer sie umsetzt oder woran ihre Wirkung erkannt werden soll.

Die folgende Umsetzungsmatrix ist eine redaktionelle Ableitung von HUM Systems auf Grundlage des DNQP-Expertenstandards und des allgemeinen Pflegeprozesses:

Element Leitfrage Beispiel
Risikosituation Wann besteht ein erhöhtes Risiko? Bewohnerin steht nachts auf und vergisst ihre Gehhilfe
Pflegeziel Welche Fähigkeit soll erhalten werden? Toilettengänge mit angemessener Unterstützung ermöglichen
Maßnahme Welche Unterstützung adressiert das Risiko? Gehhilfe erreichbar platzieren und Nachtlicht einschalten
Verantwortlichkeit Wer übernimmt welche Aufgabe? Pflege- und Betreuungsteam nach festgelegter Aufgabenverteilung
Evaluation Wann und wie wird die Wirkung geprüft? Akzeptanz, Umsetzung und Mobilität zum festgelegten Termin prüfen

Für die Evaluation reicht die Frage, ob erneut ein Sturz eingetreten ist, nicht aus. Das Team sollte außerdem prüfen, ob die Maßnahme umgesetzt und akzeptiert wird, die vereinbarte Mobilität unterstützt und keine neuen Einschränkungen erzeugt.

Was sollte nach einem Sturz im Pflegeheim erfolgen?

Nach einem Sturz stehen die Einschätzung des Gesundheitszustands und die erforderliche Versorgung an erster Stelle. Danach werden Sturzhergang, Beobachtungen und eingeleitete Maßnahmen dokumentiert. Anschließend müssen mögliche Ursachen analysiert, das individuelle Risiko neu eingeschätzt und die Pflegeplanung bei Bedarf angepasst werden.

Ein geregelter Ablauf umfasst:

  1. Zustand der betroffenen Person einschätzen
  2. notwendige pflegerische und medizinische Hilfe einleiten
  3. Sturzhergang und erkennbare Folgen dokumentieren
  4. mögliche Ursachen prüfen
  5. Risikoeinschätzung aktualisieren
  6. Pflegeplanung und Maßnahmen anpassen
  7. Wirkung der Anpassungen überprüfen

Die Auswertung dient nicht der Schuldzuweisung. Sie soll zeigen, welche Faktoren zum Ereignis beigetragen haben und ob sich daraus ein veränderter Unterstützungsbedarf ergibt. Auch Beinaheereignisse können auf bisher nicht berücksichtigte Risiken hinweisen. Bleibt ein Sturz länger unbemerkt, drohen zusätzlich die Folgen eines Liegetraumas bei Demenz.  Wer im Streitfall haftet, ist eine eigene Frage: Haftung nach einem Sturz im Pflegeheim.

Wie können digitale Assistenzsysteme die Sturzprophylaxe ergänzen?

Digitale Assistenzsysteme können Stürze oder individuell festgelegte Risikosituationen erkennen und zuständige Pflegekräfte informieren. Sie ergänzen den Pflegeprozess, wenn Meldungen mit einer konkreten Maßnahme und einem geregelten Alarmweg verbunden sind. Welche Ereignisse relevant sind, ergibt sich aus der individuellen Risikoeinschätzung und Pflegeplanung.

Bei einer Person mit erhöhtem Sturzrisiko kann das Verlassen des Bettes als relevante Situation konfiguriert werden. Nach einer Meldung kann eine Pflegekraft die Situation prüfen und bei Bedarf unterstützen. Auf diesem Weg lassen sich einzelne Stürze vermeiden. Das Ergebnis entsteht durch die Verbindung aus Ereignismeldung und menschlicher Reaktion.

Automatische Sturzerkennung setzt nach dem Ereignis an. Sie informiert Pflegekräfte über einen erkannten Sturz, auch wenn die betroffene Person keinen Notruf selbst auslösen kann.

Vor dem Einsatz sollten Einrichtungen klären:

  1. Welches konkrete Risiko soll technisch unterstützt werden?
  2. Welche Ereignisse sollen eine Meldung auslösen?
  3. Wer erhält und priorisiert die Meldung?
  4. Welche pflegerische Reaktion ist vorgesehen?

Was leistet Livy Care und was nicht?

Livy Care, die KI-Raumassistenz der HUM Systems GmbH, erkennt Stürze, Hilferufe sowie individuell konfigurierte Ereignisse wie Bett- und Raumverlassen. Das deckenmontierte System arbeitet passiv im Raum und alarmiert zuständige Pflegekräfte über angebundene Endgeräte oder Rufsysteme. Bewohnerinnen und Bewohner müssen kein Wearable tragen und keinen Notruf selbst auslösen.

Livy Care kann Einrichtungen dabei unterstützen:

  • Stürze und Hilferufe im ausgestatteten Raum zu erkennen
  • Bett- und Raumverlassen individuell zu konfigurieren
  • Pflegekräfte über festgelegte Alarmwege zu informieren
  • Ereignis- und Reaktionsdaten nachvollziehbar bereitzustellen
  • die Konfiguration an die individuelle Pflegeplanung anzupassen

Voraussetzungen und Grenzen:

  • Livy Care erkennt Ereignisse nur in ausgestatteten und technisch geeigneten Räumen.
  • Konfigurationen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  • Alarmwege benötigen eine stabile technische Anbindung und klare Zuständigkeiten.
  • Eine Meldung führt erst durch die Reaktion einer Pflegekraft zu Unterstützung.
  • Livy Care ersetzt keine pflegefachliche Einschätzung, persönliche Unterstützung oder Aufsichtspflicht.
  • Auch mit KI-Raumassistenz lassen sich Stürze nicht vollständig ausschließen.

Welche Punkte gehören auf die Checkliste zur Sturzprophylaxe?

Eine praxistaugliche Checkliste verbindet Risikoeinschätzung, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Evaluation. Sie zeigt, ob erkannte Risiken in konkrete Pflegehandlungen übersetzt wurden. Nach einem Sturz, einem Beinaheereignis oder einer relevanten gesundheitlichen Veränderung müssen Risikoeinschätzung und Pflegeplanung erneut überprüft werden.

  • Mobilität und bekannte Sturzereignisse erfasst
  • Personenbezogene, medikamentenbezogene und umgebungsbezogene Risiken geprüft
  • Konkrete Risikosituationen beschrieben
  • Wünsche der Bewohnerin oder des Bewohners berücksichtigt
  • Pflegeziele und Maßnahmen dokumentiert
  • Verantwortlichkeiten festgelegt
  • Hilfsmittel angepasst und erreichbar
  • Laufwege, Beleuchtung und Mobiliar überprüft
  • Beratung durchgeführt
  • Kriterien und Termin für die Evaluation festgelegt
  • Vorgehen nach einem Sturz im Team bekannt
  • Eingesetzte Technik in Alarmwege und Pflegeprozesse integriert

Welche Fragen werden zur Sturzprophylaxe häufig gestellt?

Die häufigsten Fragen betreffen die Grenzen der Sturzprophylaxe, abgelehnte Maßnahmen, die Beteiligung von Angehörigen und den Einsatz technischer Unterstützung. Entscheidend ist in allen Fällen ein individuelles und fachlich begründetes Vorgehen. Entscheidungen und Beratung sollten so dokumentiert werden, dass der zugrunde liegende Pflegeprozess nachvollziehbar bleibt.

Können Pflegeeinrichtungen alle Stürze vermeiden?

Nein. Auch eine fachgerechte Sturzprophylaxe kann nicht jeden Sturz ausschließen. Bewohnerinnen und Bewohner behalten ihr Recht auf Mobilität und Selbstbestimmung. Aufgabe der Einrichtung ist es, erkennbare Risiken einzuschätzen, geeignete Maßnahmen anzubieten und deren Wirkung zu überprüfen, ohne die Bewegungsfreiheit pauschal einzuschränken.

Was geschieht, wenn eine Maßnahme abgelehnt wird?

Die betroffene Person sollte verständlich über das erkannte Risiko, mögliche Folgen und verfügbare Alternativen informiert werden. Beratung und Ablehnung werden nachvollziehbar dokumentiert. Anschließend prüft das Team, ob eine weniger einschränkende oder besser akzeptierte Maßnahme möglich ist. Die Wünsche der Person bleiben Bestandteil der Pflegeplanung.

Wie sollten Angehörige einbezogen werden?

Angehörige können Hinweise zu Gewohnheiten, früheren Stürzen und vertrauten Bewegungsabläufen geben. Sie sollten über vereinbarte Maßnahmen informiert werden, sofern die betroffene Person zustimmt oder eine Vertretungsbefugnis besteht. Die pflegefachliche Einschätzung und Verantwortung bleiben jedoch bei der Einrichtung.

Bedeutet ein Sturz, dass die Sturzprophylaxe versagt hat?

Nicht automatisch. Ein Sturz kann auch trotz angemessener Maßnahmen eintreten. Das Ereignis ist jedoch ein Anlass, den bisherigen Pflegeprozess zu überprüfen. Entscheidend ist, ob das Risiko fachlich eingeschätzt, geeignete Maßnahmen geplant und relevante Veränderungen berücksichtigt wurden.

Wann ist technische Unterstützung sinnvoll?

Technische Unterstützung ist sinnvoll, wenn sie ein konkret beschriebenes Risiko adressiert und in den Pflegeprozess eingebunden wird. Vor dem Einsatz muss klar sein, welches Ereignis erkannt werden soll, wer die Meldung erhält und welche Reaktion folgt. Eine pauschale technische Ausstattung ohne individuelle Konfiguration reicht dafür nicht aus.

Fazit: Was ist für die Umsetzung entscheidend?

Sturzprophylaxe im Pflegeheim wird wirksam, wenn aus erkannten Risiken konkrete Pflegeziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Prüfkriterien entstehen. Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung müssen dafür verlässliche Prozesse und geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Digitale Assistenz kann diese Abläufe ergänzen, wenn Meldungen mit klaren Pflegehandlungen verbunden sind. Entscheidend bleibt ein Pflegeprozess, der Sicherheit, Mobilität und Selbstbestimmung gemeinsam berücksichtigt.