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Was ist automatische Sturzerkennung in Pflegeeinrichtungen?

Geschrieben von Sonja Imbroglia | Jun 25, 2026, 8:47:34 AM

Zuletzt aktualisiert: 04. August 2026


Das Wichtigste in Kürze

  • Automatische Sturzerkennung erkennt einen Sturz und informiert Pflegekräfte, ohne dass Betroffene selbst einen Notruf auslösen müssen.
  • Tragbare Sensoren bewerten Bewegungs- und Beschleunigungsdaten direkt am Körper.
  • Radarbasierte Systeme erfassen Bewegungen und Positionen kontaktlos im ausgestatteten Raum.
  • KI-Raumassistenz kombiniert mehrere Sensorquellen, um erkannte Situationen auszuwerten.
  • Entscheidend sind neben der Erkennung auch Alarmwege, Zuständigkeiten, Ausfallsicherheit und die Integration in bestehende Pflegeprozesse.

 

Automatische Sturzerkennung bezeichnet Technologien, die einen Sturz selbstständig erkennen und das zuständige Pflegepersonal informieren. Bewohnerinnen und Bewohner müssen dafür nicht selbst einen Notruf auslösen. Je nach Lösung erfolgt die Erkennung über tragbare Sensoren, kontaktlose Raumsensorik oder die Kombination mehrerer Sensorquellen.

Livy Care, die KI-Raumassistenz der HUM Systems GmbH, erkennt Stürze passiv im Raum und leitet Meldungen an angebundene Endgeräte oder Rufsysteme weiter. Die Technik ergänzt bestehende Pflegeprozesse. Die persönliche Prüfung und pflegerische Bewertung bleiben Aufgabe des zuständigen Personals.

Welche technischen Ansätze werden zur automatischen Sturzerkennung eingesetzt?

Automatische Sturzerkennung kann am Körper oder kontaktlos im Raum erfolgen. Tragbare Sensoren bewerten Bewegungs- und Beschleunigungsdaten. Radarbasierte Systeme erfassen Bewegungen und Positionen im ausgestatteten Bereich. Eine KI-Raumassistenz führt Informationen aus mehreren Sensorquellen zusammen, um eine erkannte Situation differenzierter einzuordnen.

Tragbare Sturzsensoren:
Kriterium Einordnung
Funktionsweise Ein Wearable erfasst Bewegungs-, Beschleunigungs- und Lagedaten am Körper. Ein Algorithmus bewertet, ob diese auf einen Sturz hindeuten.
Nutzen Die Erkennung kann die Person auch außerhalb eines einzelnen Bewohnerzimmers begleiten. Je nach Gerät ist zusätzlich ein aktiver Not- oder Hilferuf möglich.
Grenzen Das Gerät muss stetig getragen und regelmäßig geladen werden. Langsames Absinken oder ungewöhnliche Sturzverläufe können je nach System schwieriger zu erkennen sein.

Sensor- und Bettmatten:
Kriterium Einordnung
Funktionsweise Drucksensoren reagieren, wenn sich das Gewicht auf der Matte verändert oder eine Person das Bett verlässt.
Nutzen Die Matte kann darauf hinweisen, dass eine sturzgefährdete Person aufsteht oder das Bett verlässt.
Grenzen Eine Bettmatte erkennt in der Regel nicht den Sturz selbst. Lageveränderungen, eine verschobene Matte oder andere Druckveränderungen können zusätzliche Alarme auslösen.

Radarbasierte Raumsensoren:
Kriterium Einordnung
Funktionsweise Radar erfasst Bewegungen und Positionen kontaktlos im ausgestatteten Raum. Algorithmen ordnen die gemessenen Bewegungsmuster ein.
Nutzen Bewohnerinnen und Bewohner müssen kein Gerät tragen oder bedienen. Die Erkennung erfolgt passiv im Raum.
Grenzen Erkennungsbereich und Ergebnis hängen von Raum, Sensorposition, Konfiguration und Algorithmus ab. Ereignisse außerhalb des ausgestatteten Bereichs werden nicht erfasst.

KI-Raumassistenz mit Sensorfusion
Kriterium Einordnung
Funktionsweise Bei der Sensorfusion werden Informationen aus mehreren Sensorquellen gemeinsam ausgewertet. Die Stärken einer Sensorquelle können dabei Schwächen einer anderen ergänzen. Dadurch lassen sich Situationen im Raum differenzierter einordnen und Fehlalarme reduzieren.
Nutzen Neben Stürzen können je nach Konfiguration auch Hilferufe sowie Bett- und Raumverlassen erkannt werden. Zusätzlich lassen sich kompatible Geräte zur Erfassung von Vitalwerten anbinden. Werte wie Blutzucker oder Blutdruck können dadurch automatisch an eine angebundene Pflegedokumentation übertragen werden.
Grenzen Montage und tägliche Nutzung können vergleichsweise einfach sein. Entscheidend sind jedoch eine fachgerechte Installation, eine zum Raum und zum Unterstützungsbedarf passende Konfiguration sowie geschulte Mitarbeitende. Auch Sensorfusion kann Fehlalarme oder nicht erkannte Ereignisse nicht vollständig ausschließen.

Sensor- und Bettmatten sind streng genommen keine automatische Sturzerkennung. Sie gehören dennoch in den Vergleich, weil Pflegeeinrichtungen sie häufig einsetzen, um das Aufstehen oder Verlassen des Bettes zu melden.

Radarbasierte Sensorik und KI-Raumassistenz sind dabei keine vollständig getrennten Ansätze. Bei der KI-Raumassistenz von Livy Care werden Informationen aus verschiedenen Sensortypen, darunter Radar, im Rahmen der Sensorfusion ausgewertet.


Wie wird aus der Erkennung eine funktionierende Alarmkette?

Eine automatische Erkennung allein entlastet den Pflegealltag noch nicht. Das Ereignis muss eindeutig zugeordnet, an die richtige Person weitergeleitet, vor Ort geprüft und anschließend dokumentiert werden. Erst klar definierte Zuständigkeiten und Eskalationsstufen machen aus einer technischen Meldung einen verlässlichen Arbeitsprozess.

Eine funktionierende Alarmkette umfasst folgende Schritte:

  1. Ereignis erkennen: Das System erfasst eine Situation, die den festgelegten Merkmalen eines Sturzereignisses entspricht.
  2. Meldung zuordnen: Das erkannte Ereignis wird einem Bewohnerzimmer oder einem getragenen Gerät zugeordnet.
  3. Pflegepersonal informieren: Die Meldung wird an ein angebundenes Endgerät oder Rufsystem weitergeleitet.
  4. Meldung bestätigen: Eine zuständige Pflegekraft übernimmt den Alarm oder bestätigt dessen Bearbeitung.
  5. Situation prüfen: Die Pflegekraft beurteilt die Lage vor Ort und entscheidet über die notwendige Unterstützung.
  6. Reaktion dokumentieren: Ereignis, Prüfung und pflegerische Maßnahmen werden nach den Vorgaben der Einrichtung dokumentiert.

Vor der Einführung sollte festgelegt werden, welche Informationen eine Meldung enthält. Pflegekräfte sollten mindestens erkennen können, welches Zimmer betroffen ist und welches Ereignis gemeldet wurde.

Ebenso wichtig ist die Frage, was bei fehlender Bestätigung passiert. Eine Meldung kann beispielsweise nach einer festgelegten Zeit an eine weitere zuständige Person weitergeleitet werden. Solche Eskalationsstufen müssen zum Personaleinsatz und zu den Abläufen der jeweiligen Einrichtung passen.

Auch für technische Störungen braucht es klare Regeln. Mitarbeitende müssen erkennen können, wenn ein Sensor, eine Verbindung oder ein Endgerät nicht verfügbar ist.

Woran erkennen Einrichtungen eine geeignete Lösung?

Eine geeignete Lösung passt zum tatsächlichen Einsatzbereich der Einrichtung und lässt sich in vorhandene Abläufe integrieren. Neben der Erkennungsfunktion sollten Einrichtungen Fehlalarme, Alarmwege, Anpassbarkeit, Ausfallsicherheit, Datenschutz und laufenden Betriebsaufwand prüfen. Eine hohe technische Leistungsfähigkeit allein garantiert noch keinen funktionierenden Pflegeprozess.

Erkannte Sturzsituationen

Anbieter sollten konkret erklären, welche Situationen das System als Sturz erkennt. Relevant ist, ob nur schnelle Fallbewegungen oder auch ein langsames Herabgleiten erkannt werden können. Die Bezeichnung „automatische Sturzerkennung“ allein sagt noch nicht aus, welche Bewegungsabläufe von einer Lösung erfasst werden.

Abgrenzung zu alltäglichen Bewegungen

Ein System muss einen Sturz von anderen Situationen unterscheiden. Dazu können das Aufheben eines Gegenstands oder knien von Pflegekräften und Reinigunspersonal gehören. Einrichtungen sollten sich erklären lassen, wie solche Situationen bewertet werden.

Umgang mit Fehlalarmen

Fehlalarme verursachen zusätzliche Unterbrechungen und Laufwege, obwohl die Technik das Pflegepersonal eigentlich entlasten soll. Treten Meldungen ohne tatsächlichen Unterstützungsbedarf häufiger auf, kann die Akzeptanz im Team sinken. Alarme werden dann möglicherweise weniger ernst genommen oder das System wird im Alltag nicht konsequent genutzt.

Eine möglichst niedrige Fehlalarmrate ist deshalb ein wichtiges Auswahlkriterium. Einrichtungen sollten jedoch nicht nur nach einer einzelnen Kennzahl fragen. Entscheidend ist auch, unter welchen Bedingungen sie ermittelt wurde, welche Situationen Fehlalarme auslösen und ob sich Meldungen nach Raum, Ursache und Zeitpunkt auswerten lassen. Gleichzeitig darf die Konfiguration nicht so unempfindlich sein, dass relevante Ereignisse unbemerkt bleiben.

Anpassung an Zimmer und Unterstützungsbedarf

Zimmergröße, Möblierung und Bewegungsabläufe unterscheiden sich zwischen Einrichtungen. Auch der Unterstützungsbedarf kann sich über die Zeit verändern. Die Lösung sollte deshalb zum Raum und zum geplanten Einsatz konfiguriert werden können. Einstellungen müssen bei Bedarf überprüft und angepasst werden.

Integration in vorhandene Technik

Alarmmeldungen sollten über Endgeräte ankommen, die Pflegekräfte im Alltag tatsächlich nutzen. Dazu können Smartphones, DECT-Telefone oder bestehende Rufsysteme gehören. Vor Vertragsabschluss sollte geklärt werden, welche Schnittstellen vorhanden sind, welche zusätzlichen Komponenten benötigt werden und wer die technische Integration übernimmt.

Ausfallsicherheit und laufender Betrieb

Technische Störungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass sie sichtbar werden und ein festgelegter Ersatzprozess greift. Einrichtungen sollten außerdem prüfen, welcher Aufwand für Wartung, Support, Updates, Schulungen und spätere Anpassungen entsteht.

Was unterscheidet Sturzerkennung und Sturzprävention?

Sturzerkennung und Sturzprävention verfolgen unterschiedliche Ziele. Die Sturzerkennung meldet einen bereits erfolgten Sturz. Sturzprävention setzt früher an und umfasst pflegerische Risikoeinschätzungen, organisatorische Maßnahmen und gegebenenfalls technische Hinweise auf individuell konfigurierte Situationen.

Eine automatische Meldung ist deshalb keine Vorhersage eines Sturzes.

Sturzerkennung Sturzprävention
Erkennt einen bereits erfolgten Sturz Bewertet individuelle Risiken
Meldet das konkrete Ereignis Setzt vor dem möglichen Ereignis an
Unterstützt eine schnelle Reaktion und Hilfeleistung Umfasst pflegerische, organisatorische und technische Maßnahmen
Ist eine technische Funktion Ist ein fortlaufender pflegerischer Prozess

Technische Systeme können zusätzlich Situationen wie Bett- oder Raumverlassen erkennen. Eine solche Meldung kann bei einer sturzgefährdeten Person auf einen möglichen Unterstützungsbedarf hinweisen. Sie sagt jedoch keinen Sturz voraus. Ob eine Situation ein Risiko darstellt und welche Maßnahme erforderlich ist, muss das Pflegepersonal individuell beurteilen.

Ein selbstständiges Bettverlassen kann bei einer mobilen Person unproblematisch sein. Bei einer anderen Person kann dieselbe Situation eine zeitnahe Unterstützung erforderlich machen. Deshalb muss der Funktionsumfang immer zum individuellen Unterstützungsbedarf konfiguriert werden.

Was leistet Livy Care und was nicht?

Die KI-Raumassistenz von Livy Care erkennt konfigurierte Sturzereignisse passiv im Raum und leitet Meldungen an angebundene Endgeräte oder Rufsysteme weiter. Zusätzlich können weitere Erkennungen wie Hilferuferkennung, Bett- und Raumverlassen konfiguriert werden. Über Schnittstellen kann die KI-Raumassistenz außerdem kompatible Geräte zur Vitaldatenerfassung anbinden und wiederkehrende Erfassungs- und Dokumentationsschritte reduzieren.

Die Funktionen ergänzen Pflegeprozesse, ersetzen aber weder die persönliche Prüfung einer Situation noch pflegerische Entscheidungen.

Der Sensor wird an der Decke montiert. Bewohnerinnen und Bewohner müssen kein Wearable tragen und keinen Notruf selbst auslösen.

Livy Care kann:

  • konfigurierte Sturzereignisse erkennen und melden
  • Hilferufe sowie Bett- und Raumverlassen erkennen
  • Meldungen an angebundene Endgeräte oder Rufsysteme weiterleiten
  • kompatible Geräte zur Erfassung von Vitalwerten anbinden
  • Werte wie Blutzucker automatisch an angebundene Pflegedokumentation übertragen
  • eine nachvollziehbare Ereignis- und Reaktionsdokumentation unterstützen
  • wiederkehrende Erfassungs- und Dokumentationsschritte reduzieren

Voraussetzungen und Grenzen:

  • Funktionen müssen zum individuellen Unterstützungsbedarf konfiguriert werden
  • Alarmwege, Zuständigkeiten und Eskalationsstufen müssen klar festgelegt sein
  • Datenverbindung, Endgeräte und angebundene Systeme müssen verfügbar sein
  • Für die Vitaldatenerfassung werden kompatible Messgeräte und geeignete Schnittstellen benötigt
  • Auffällige Werte müssen weiterhin durch das Pflegepersonal fachlich bewertet werden.
  • Livy Care automatisiert nicht die gesamte Pflegedokumentation.
  • Livy Care ersetzt keine pflegerische Risikoeinschätzung und keine persönliche Versorgung

Welche Fragen sollten Einrichtungen vor der Auswahl klären?

Vor einer Entscheidung sollten Einrichtungen nicht nur Produktfunktionen vergleichen, sondern den gesamten Ablauf vom erkannten Ereignis bis zur Reaktion prüfen. Konkrete Fragen im Anbietertermin zeigen schneller als allgemeine Leistungsversprechen, ob die Lösung zum Gebäude, zur Zielgruppe, zur Technik und zu den Arbeitsabläufen passt.

Checkliste: Fragen für den Anbietertermin

Welche konkreten Situationen erkennt das System als Sturz? Wird auch ein Absinken erkannt?

Unter welchen Bedingungen wurde die Erkennungsqualität geprüft?


Werden Fehlalarme erfasst und ausgewertet?


Kann die Konfiguration an einzelne Zimmer angepasst werden?


Welche Informationen enthält eine Alarmmeldung?


Welche Endgeräte und Rufsysteme können angebunden werden?


Was passiert, wenn eine Meldung nicht bestätigt wird?


Welche Daten werden verarbeitet und gespeichert?


Wer kann auf Ereignis- und Reaktionsdaten zugreifen?


Welcher Aufwand entsteht für Installation, Schulung und Betrieb?


Wie werden Einstellungen bei verändertem Unterstützungsbedarf angepasst?

Wie Anschaffungs- und Betriebskosten eingeordnet werden können, zeigt der Leitfaden
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FAQ

Häufige Fragen

Bei der Auswahl automatischer Sturzerkennung entstehen häufig Fragen zur Bedienung, Integration und Verantwortung. Die Antworten müssen immer im Zusammenhang mit der konkreten Technik, dem Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und den Abläufen der Einrichtung bewertet werden. Eine pauschale Antwort ist deshalb nicht in jedem Fall möglich.

Müssen Bewohnerinnen und Bewohner ein Gerät tragen?

Das hängt von der eingesetzten Technologie ab. Tragbare Systeme müssen am Körper getragen, regelmäßig geladen und korrekt verwendet werden. Kontaktlose Lösungen erkennen definierte Ereignisse dagegen passiv im Raum. Bewohnerinnen und Bewohner müssen dabei kein Gerät tragen oder bedienen. Die geeignete Variante hängt vom Unterstützungsbedarf und dem Einsatzbereich ab.

Kann eine vorhandene Rufanlage weiter genutzt werden?

Viele automatische Lösungen können Meldungen an bestehende Rufsysteme oder andere Endgeräte weiterleiten. Ob eine Integration möglich ist, hängt von der vorhandenen Infrastruktur und den unterstützten Schnittstellen ab. Vor Vertragsabschluss sollte geklärt werden, welche Komponenten benötigt werden und wer für Einrichtung, Prüfung und Wartung der Verbindung verantwortlich ist.

Kann automatische Sturzerkennung Kontrollgänge ersetzen?

Automatische Sturzerkennung ersetzt nicht pauschal persönliche Kontrollgänge. Sie kann Pflegekräfte zwischen den Kontrollen auf erkannte Ereignisse aufmerksam machen. Welche Kontrollen weiterhin erforderlich sind, hängt vom individuellen Pflegebedarf und den organisatorischen Vorgaben der Einrichtung ab. Die Technik liefert einen Hinweis, übernimmt aber keine persönliche Bewertung der Situation.

Was passiert, wenn ein Sturz außerhalb des erfassten Bereichs erfolgt?

Kontaktlose Sturzerkennung arbeitet nur in den technisch ausgestatteten Bereichen. Ein Ereignis außerhalb dieses Bereichs kann nicht über denselben Sensor erkannt werden. Einrichtungen sollten deshalb prüfen, welche Räume ausgestattet werden und welche anderen Sicherheitsmaßnahmen für Flure, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsflächen oder Außenbereiche erforderlich sind.

Welche Datenschutzfragen müssen Einrichtungen klären?

Einrichtungen sollten prüfen, welche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Ebenso relevant sind Zugriffsrechte, Speicherorte, Löschfristen und die Aufgabenverteilung zwischen Einrichtung und Anbieter. Abhängig von der konkreten Verarbeitung kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Die Lösung muss in das Datenschutzkonzept der Einrichtung eingebunden werden.

Fazit

Automatische Sturzerkennung informiert Pflegekräfte auch dann, wenn Bewohnerinnen und Bewohner nach einem Sturz keinen Notruf selbst auslösen können. Entscheidend ist nicht nur die technische Erkennung. Ebenso wichtig sind klare Alarmwege, festgelegte Zuständigkeiten, Ausfallsicherheit und eine passende Konfiguration. Einrichtungen sollten deshalb den gesamten Ablauf vom erkannten Ereignis bis zur pflegerischen Reaktion prüfen. Die Technik ergänzt bestehende Sicherheitsmaßnahmen, ersetzt aber weder die persönliche Versorgung noch die pflegerische Einschätzung.

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