Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus

Demenz, Delir und digitale Pflegeassistenzsysteme


Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus unterstützen pflegerische Aufgaben. Sensorbasierte Lösungen erkennen definierte Ereignisse im Patientenzimmer und informieren das Stationsteam.
  • KI-Raumassistenz kann Stürze, Hilferufe sowie Bett- und Raumverlassen melden, ohne dass Patientinnen und Patienten einen Notruf selbst auslösen müssen.
  • Der praktische Nutzen liegt darin, dass das Pflegeteam Meldungen zu relevanten Ereignissen im Patientenzimmer erhält und gezielt Hilfe leisten kann.
  • Rufanlage, persönliche Betreuung und pflegerische Einschätzung bleiben erforderlich. Entscheidend sind passende Erkennungsfunktionen, klare Alarmwege und ein erprobter Stationsablauf.


Im Klinikalltag begegnet Ihnen dieses Thema selten unter dem Begriff Pflegeassistenzsystem. Häufiger geht es um Patientensicherheit, Sturzprophylaxe, Delirmanagement, die Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen oder die Frage, wann eine Sitzwache erforderlich ist.

Was sind digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus?

Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus sind technische Systeme, die Situationen im Patientenzimmer sensorisch erfassen, automatisiert auswerten und bei definierten Ereignissen das Pflegeteam informieren. Sie überwachen keine medizinischen Parameter wie ein Patientenmonitor, sondern sicherheitsrelevante Situationen im Raum, etwa einen Sturz, das Verlassen des Betts oder einen Hilferuf.

Bei sensorbasierten Systemen reicht das Spektrum von einfachen Kontaktmeldern am Bett bis zur KI-Raumassistenz. Sie unterscheiden sich darin, welche Signale sie erfassen, wie sie diese auswerten und welche Situationen sie dem Pflegeteam melden können.

KI-Raumassistenz wertet mithilfe künstlicher Intelligenz die Signale fest installierter Sensoren aus. So kann sie bestimmte Ereignisse im Patientenzimmer erkennen. Einfachere Lösungen arbeiten ohne KI: Ein Bettsensor reagiert beispielsweise darauf, dass das Bett entlastet wird, wenn eine Person aufsteht.

Solche Hinweise können die Sturzprophylaxe und die Betreuung von Menschen mit Delir unterstützen. Auch wenn Kliniken persönliche Sitzwachen ergänzen oder Fixierungen vermeiden möchten, kann digitale Assistenz ein Baustein im Versorgungskonzept sein. Für die Auswahl zählt deshalb, welche Unterstützung die Patientinnen und Patienten benötigen und welche Aufgabe die Technik auf der Station übernehmen soll.

Wie unterscheiden sich diese Systeme von Rufanlage, Patientenmonitoring und Sitzwache?

Eine Rufanlage übermittelt Rufe an das Pflegeteam. Vitalzeichenmonitoring erfasst Werte wie Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung, während eine Sitzwache persönliche Betreuung bietet.

Sensorbasierte Assistenz erkennt dagegen ausgewählte Ereignisse im Patientenzimmer und meldet sie an zuständige Mitarbeitende. Sie ergänzt in der Regel die vorhandene Rufanlage und kann Meldungen über eine geeignete Anbindung weitergeben.

Entscheidung Rufanlage Vitalzeichenmonitoring Sitzwache Sensorbasiertes Assistenzsystem
Welche Aufgabe übernimmt es? Patientenrufe annehmen und weiterleiten Überwacht Vitalwerte wie Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung Persönlich begleiten und unterstützen Ereignisse erkennen und melden
Was veranlasst eine Reaktion? Ruf oder angebundener Alarm Auffällige Messwerte oder das Überschreiten festgelegter Alarmgrenzen Wahrgenommener Hilfebedarf Ein festgelegtes Ereignis
Müssen Patientinnen und Patienten selbst aktiv werden? Beim manuellen Ruf ja. Nein Nein Bei automatischen Meldungen nein
Was übernimmt das Team? Situation prüfen und helfen Werte beurteilen und handeln Ansprechen und unmittelbar helfen Situation prüfen und helfen
Was ist beim Einsatz zu beachten? Der Patient muss den Ruf aktiv bedienen Medizinische Bewertung und Betreuung bleiben beim Team Personal muss für die Betreuung verfügbar sein Passender Erfassungsbereich und geregelte Alarmbearbeitung

Welche Situationen erkennen digitale Assistenzsysteme auf Station?

Sensorbasierte Assistenzsysteme können auf Station je nach Ausführung Stürze, akustische Hilferufe sowie Bett- oder Raumverlassen erkennen. Manche melden auch längere Inaktivität oder einen ungewöhnlich langen Aufenthalt in bestimmten Bereichen. Für Kliniken ist entscheidend, wann welche Meldung ausgelöst wird und bei welchen Patientinnen und Patienten sie sinnvoll ist.

Ein Beispiel: Ein Patient braucht Unterstützung beim Aufstehen. Für ihn wird eine Meldung beim Bettverlassen eingerichtet. Erkennt das System, dass er das Bett verlässt, erhält die zuständige Pflegekraft eine Nachricht und kann nach ihm sehen. Das funktioniert auch dann, wenn er vorher nicht geklingelt hat.

Eine Meldung beim Bettverlassen kann so die Sturzprävention unterstützen: Erreicht die Pflegekraft den Patienten rechtzeitig, kann sie ihm helfen, sich sicher zu bewegen. Eine Sturzmeldung informiert das Team dagegen über einen bereits erkannten Sturz. Weitere Informationen bietet der Beitrag zur Funktionsweise automatischer Sturzerkennung in Pflegeeinrichtungen.

Welche Sensortechnologien kommen zum Einsatz und wo liegen ihre Grenzen?

Digitale Pflegeassistenzsysteme nutzen unterschiedliche Technologien. Sie erfassen verschiedene Vorgänge und haben jeweils eigene Grenzen:

Technologie Funktionsweise Was erfasst werden kann Typische Grenze
Bett- und Bodensensoren Reagieren auf Druck oder Entlastung. Belastung oder Entlastung des Betts beziehungsweise einer Sensorfläche. Erfassen nur Vorgänge an der ausgestatteten Stelle.
Radar Erfasst Bewegungen mithilfe von Funkwellen. Bewegungen im Erfassungsbereich. Mehrere Personen können die eindeutige Zuordnung erschweren, je nach Ausführung des Sensors.
Optische Sensoren Werten Bild- oder Tiefendaten aus. Vorgänge im sichtbaren Erfassungsbereich. Verdeckte Bereiche können nicht zuverlässig erfasst werden.
Tragbare Sensoren Erfassen Bewegungen über ein Gerät am Körper. Bewegungen der Person, die den Sensor trägt. Das Gerät muss korrekt angelegt und betriebsbereit sein.

KI-Raumassistenz mit Sensorfusion kombiniert mehrere Technologien wie Radar, optische Sensorik mit Computer Vision und Mikrofone. Die KI wertet deren Signale gemeinsam aus. Dadurch können sich die Technologien ergänzen und Schwächen einzelner Verfahren ausgleichen. Das kann die Erkennung robuster machen, auch wenn Fehlmeldungen oder übersehene Ereignisse weiterhin möglich sind.

Besonders wichtig ist die passende Konfiguration: Erfassungsbereiche und Meldungen müssen auf den Raum, den Unterstützungsbedarf der Patientinnen und Patienten und die Abläufe auf der Station abgestimmt sein. Worauf dabei geachtet werden sollte, erläutert unser Beitrag Digitale Pflegeassistenzsysteme richtig wählen.

Auf welchen Stationen ist der Einsatz besonders sinnvoll?

Digitale Assistenz kann besonders auf geriatrischen, neurologischen und internistischen Stationen sinnvoll sein. Menschen mit eingeschränkter Mobilität benötigen beispielsweise Unterstützung beim Aufstehen. Bei Orientierungsproblemen kann es zudem schwerfallen, die Klingel zuverlässig zu nutzen. Welche Ereignisse gemeldet werden sollten, richtet sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf.

Bei der Betreuung von Menschen mit Delir ist die Einordnung solcher Meldungen besonders wichtig. Eine Meldung über wiederholtes Bettverlassen kann das Team auf Unterstützungsbedarf aufmerksam machen, stellt aber keine Delirdiagnose dar. Wie ein Delir entsteht, woran das Pflegeteam es erkennt und welche Maßnahmen die Leitlinie empfiehlt, erklärt unser Ratgeber Delir im Krankenhaus erkennen und einordnen.

Kann digitale Assistenz eine Sitzwache im Krankenhaus ersetzen?

Digitale Assistenz kann definierte Ereignisse melden, ersetzt persönliche Begleitung und unmittelbare Hilfe aber nicht automatisch. Ob eine angeordnete Sitzwache entfallen kann, entscheidet das Behandlungsteam im Einzelfall. Die Technik allein hebt sie nicht auf. Aufgaben, Einsatz und Grenzen erläutert der Fachartikel zur Sitzwache im Krankenhaus.

Was gilt beim Datenschutz im Patientenzimmer?

Vor dem Einsatz muss die Klinik klären, welche Daten das Assistenzsystem erfasst, wo sie verarbeitet werden, wer darauf zugreifen darf und wann sie gelöscht werden. Bei optischer Sensorik und Mikrofonen ist besonders wichtig, ob Aufnahmen gespeichert oder Signale ausschließlich zur Ereigniserkennung ausgewertet werden. Datenschutzbeauftragte sollten deshalb frühzeitig beteiligt sein.

Patientinnen und Patienten müssen verständlich erfahren, welche Funktionen eingesetzt werden und wie ihre Daten verarbeitet werden. Ob zusätzlich eine Einwilligung erforderlich ist, muss die Klinik für den konkreten Einsatz prüfen. Berechtigte Vertretungspersonen werden bei Bedarf einbezogen.

Grundlage der Prüfung sind die dokumentierten Datenflüsse und die einschlägigen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Auch die Mitarbeitendenvertretung ist einzubeziehen, soweit ihre Beteiligungsrechte betroffen sind.

Was ändert sich für das Pflegeteam im Stationsalltag?

Mit einem digitalen Assistenzsystem erhält das Pflegeteam zusätzliche Meldungen zu Ereignissen im Patientenzimmer. Im Stationsalltag muss klar sein, wer diese entgegennimmt und wer darauf reagiert. Diese Zuständigkeiten gehören auch zur Schichtübergabe. Ändert sich der Unterstützungsbedarf einer Person, prüft das Team, ob die eingerichteten Meldungen weiterhin sinnvoll sind.

Wichtig ist, dass Technik und Arbeitsabläufe dabei aufeinander abgestimmt sein müssen. Auch die VBG verbindet Patientenschutz mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Für die Station zählt, wie gut die Meldungen die tägliche Arbeit unterstützen. Wie digitale Assistenzsysteme das Team speziell nachts unterstützen können, zeigt unser Beitrag zu digitalen Pflegeassistenzsystemen im Nachtdienst.

Wie läuft die Einführung auf einer Station ab?

Am Anfang steht die Frage, bei welcher pflegerischen Aufgabe das digitale Assistenzsystem unterstützen soll. Pflege, IT, Qualitätsmanagement und Datenschutz legen gemeinsam fest, welche Ereignisse gemeldet werden und wie das Team darauf reagiert. In einer begrenzten Testphase prüfen sie Erkennung, Alarmübertragung und Bearbeitungsaufwand. Anschließend entscheiden sie über den weiteren Einsatz.

Ergänzend helfen die VBG-Sturz-Checks für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen den beteiligten Berufsgruppen, ihre bestehenden Maßnahmen zur Sturzprävention zu prüfen.

Was leisten digitale Assistenzsysteme und was nicht?

Digitale Assistenzsysteme können Ereignisse erkennen und das zuständige Team informieren. Sie beurteilen jedoch nicht selbst, welche Hilfe eine Patientin oder ein Patient in der konkreten Situation braucht. Auch eine Meldung ersetzt keine persönliche Betreuung.

Livy Care, die KI-Raumassistenz der HUM Systems GmbH, erkennt Stürze, Hilferufe sowie individuell konfigurierte Ereignisse wie Bett- und Raumverlassen. Das deckenmontierte System meldet diese Ereignisse über angebundene Endgeräte oder Rufsysteme an zuständige Pflegekräfte. Die Erkennung erfolgt passiv im Raum: Patientinnen und Patienten müssen kein Wearable tragen und keinen Notruf selbst auslösen. Welche Meldungen für die jeweilige Betreuung sinnvoll sind, legt das Team fest und passt sie bei verändertem Unterstützungsbedarf an. Mehr zum Einsatz beschreibt unsere Seite zur KI-Raumassistenz im Krankenhaus.

Voraussetzungen und Grenzen:

  • Einstellungen müssen zum Raum und zum Unterstützungsbedarf passen.
  • Damit Meldungen bearbeitet werden können, braucht es eine funktionierende Alarmübertragung und klare Zuständigkeiten.
  • Fehlmeldungen und übersehene Ereignisse sind möglich.
  • Livy Care ersetzt weder pflegerische oder ärztliche Einschätzungen noch erforderliche persönliche Betreuung oder die Aufsichtspflicht.

Ist Ihre Station bereit für digitale Assistenz?

Mit dieser Checkliste können Pflegedienstleitung, Stationsleitung und Klinik-IT gemeinsam prüfen, welche Voraussetzungen vor dem Einsatz auf der Station noch zu klären sind.

  • Bedarf und Ereignisse sind festgelegt. Für die vorgesehene Patientengruppe ist geklärt, welche Situationen gemeldet werden sollen.
  • Die räumlichen Voraussetzungen sind geprüft. Erfassungsbereiche, Mehrbettzimmer, Vorhänge und wechselnde Bettpositionen sind berücksichtigt.
  • Alarmwege und Zuständigkeiten sind vereinbart. Es steht fest, wer reagiert, wer vertritt und wohin unbeantwortete Meldungen weitergeleitet werden.
  • Die technische Anbindung ist geklärt. Netzwerk, Rufanlage und Endgeräte werden gemeinsam getestet; das Vorgehen bei einem Ausfall ist festgelegt.
  • Datenschutz und Einwilligung sind geklärt. Datenflüsse, Rechtsgrundlage und Informationspflichten sind geprüft; eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung und Beteiligung der Mitarbeitendenvertretung sind berücksichtigt.
  • Das Team ist geschult. Mitarbeitende kennen die Meldungen, Einstellungen, Grenzen der Erkennung und den Umgang mit Störungen.
  • Eine Pilotstation und Bewertungskriterien stehen fest. Die Testphase erfasst Fehlmeldungen, bekannt gewordene übersehene Ereignisse, Reaktionsabläufe und Bearbeitungsaufwand.
  • Der laufende Betrieb ist organisiert. Verantwortliche für Wartung und Betrieb sowie regelmäßige Überprüfungen sind festgelegt.

Häufige Fragen

Ist KI-gestützte Ereigniserkennung eine Videoüberwachung?

Das hängt vom Produkt ab. Livy Care ist keine Videoüberwachung. Der deckenmontierte Sensor wertet Radar, Computer Vision und Akustik im Raum aus und meldet ausschließlich konfigurierte Ereignisse, etwa einen Sturz, einen akustischen Hilferuf oder das Verlassen von Bett oder Raum. Pflegekräfte erhalten eine Meldung, dass etwas passiert ist, nicht ein laufendes Bild davon, wer sich wie im Zimmer bewegt.

Ist ein digitales Assistenzsystem ein Medizinprodukt?

Nicht jedes digitale Assistenzsystem im Krankenhaus muss ein Medizinprodukt sein. Entscheidend ist die vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung. Fällt die Lösung unter die Kriterien der EU-Medizinprodukteverordnung, muss sie deren Anforderungen erfüllen. Kliniken sollten deshalb prüfen, für welche Anwendungen das System vorgesehen ist und welche Nachweise dafür vorliegen.

Brauchen wir die Einwilligung der Patientinnen und Patienten?

Ob eine Einwilligung erforderlich ist, hängt vom Zweck des Systems, den verarbeiteten Daten und dem Versorgungskontext ab. Datenschutzbeauftragte prüfen vor dem Einsatz, welche Rechtsgrundlage gilt und welche Anforderungen die Klinik erfüllen muss. Eine Einwilligung ist eine mögliche Rechtsgrundlage. Patientinnen und Patienten erhalten verständliche Informationen darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Lässt sich das System an unsere bestehende Rufanlage anbinden?

Ja, wenn Assistenzsystem und Rufanlage technisch zusammenpassen. Die Klinik stimmt mit den beteiligten Anbietern ab, wie Meldungen übertragen, priorisiert und bestätigt werden. Ein gemeinsamer Funktionstest umfasst auch Störungsmeldungen und die vereinbarten Abläufe bei einem Ausfall. Für den laufenden Betrieb sollte feststehen, wer Wartung und Änderungen übernimmt.

Verhindert das System Stürze?

Nein, das System selbst verhindert keine Stürze. Es erkennt Ereignisse und informiert das Pflegeteam. Nach einem erkannten Sturz kann die Meldung dazu beitragen, dass Betroffene schneller Hilfe erhalten und lange Liegezeiten vermieden oder verkürzt werden. Meldungen beim Bettverlassen können außerdem die Sturzprävention unterstützen: Eine Pflegekraft kann nachsehen und bei Bedarf helfen. Ob sie rechtzeitig eingreifen und einen Sturz verhindern kann, hängt von der Situation ab und lässt sich nicht garantieren.

Fazit: Was bedeutet das für die Auswahl auf Station?

Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus informieren das Stationsteam über relevante Ereignisse im Patientenzimmer. KI-Raumassistenz kann diese Ereignisse erkennen, ohne dass Patientinnen und Patienten ein Gerät tragen oder selbst einen Notruf auslösen. Für die Auswahl zählt, welche Unterstützung sie benötigen. Eine Testphase zeigt, welche Meldungen hilfreich sind und wie das Team sie in seine Abläufe einbindet.

Sie möchten klären, wie KI-Raumassistenz auf Ihrer Station eingesetzt werden kann? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Fachgespräch: