Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus

Demenz, Delir und digitale Pflegeassistenzsysteme

Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus unterstützen pflegerische Aufgaben. Sensorbasierte Lösungen erkennen definierte Ereignisse im Patientenzimmer und informieren das Stationsteam.
  • KI-Raumassistenz kann Stürze, Hilferufe sowie Bett- und Raumverlassen melden, ohne dass Patientinnen und Patienten einen Notruf selbst auslösen müssen.
  • Der praktische Nutzen liegt darin, dass das Pflegeteam Meldungen zu relevanten Ereignissen im Patientenzimmer erhält und gezielt Hilfe leisten kann.
  • Rufanlage, persönliche Betreuung und pflegerische Einschätzung bleiben erforderlich. Entscheidend sind passende Erkennungsfunktionen, klare Alarmwege und ein erprobter Stationsablauf.

 

Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus unterstützen pflegerische Aufgaben, indem sie Informationen technisch erfassen, auswerten und bereitstellen. Dieser Artikel betrachtet sensorbasierte Lösungen wie KI-Raumassistenz, die Ereignisse im Patientenzimmer erkennen und das Stationsteam informieren. Für Krankenhäuser ist das insbesondere relevant, wenn Patientinnen und Patienten Unterstützung benötigen, aber die Klingel nicht erreichen oder nicht zuverlässig bedienen können.

Was sind digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus? 

Der Begriff "Pflegeassistenzsysteme" umfasst unterschiedliche technische Lösungen für den Pflegealltag. Bei sensorbasierten Systemen reicht das Spektrum von einfachen Kontaktmeldern am Bett bis zur KI-Raumassistenz. Sie unterscheiden sich darin, welche Signale sie erfassen, wie sie diese auswerten und welche Situationen sie dem Pflegeteam melden können.

KI-Raumassistenz wertet mithilfe künstlicher Intelligenz die Signale fest installierter Sensoren aus. So kann sie bestimmte Ereignisse im Patientenzimmer erkennen. Einfachere Lösungen arbeiten ohne KI: Ein Bettsensor reagiert beispielsweise darauf, dass das Bett entlastet wird, wenn eine Person aufsteht.

Solche Hinweise können die Sturzprophylaxe und die Betreuung von Menschen mit Delir unterstützen. Auch wenn Kliniken persönliche Sitzwachen ergänzen oder Fixierungen vermeiden möchten, kann digitale Assistenz ein Baustein im Versorgungskonzept sein. Für die Auswahl zählt deshalb, welche Unterstützung die Patientinnen und Patienten benötigen und welche Aufgabe die Technik auf der Station übernehmen soll.

Wie unterscheiden sich diese Systeme von Rufanlage, Patientenmonitoring und Sitzwache?

Eine Rufanlage übermittelt Rufe an das Pflegeteam. Vitalzeichenmonitoring erfasst Werte wie Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung, während eine Sitzwache persönliche Betreuung bietet.


Sensorbasierte Assistenz erkennt dagegen ausgewählte Ereignisse im Patientenzimmer und meldet sie an zuständige Mitarbeitende. Sie ergänzt in der Regel die vorhandene Rufanlage und kann Meldungen über eine geeignete Anbindung weitergeben.

Entscheidungs- frage Rufanlage Vitalzeichen- monitoring Sitzwache Sensorbasiertes Assistenzsystem
Welche Aufgabe übernimmt es? Patientenrufe annehmen und weiterleiten

Überwacht Vitalwerte, wie Herzfrequenz Sauerstoffsättigung

Persönlich begleiten und unterstützen Ereignisse erkennen und melden
Was veranlasst eine Reaktion? Ruf oder angebundener Alarm Auffällige Messwerte oder das Überschreiten festgelegter Alarmgrenzen Wahrgenommener Hilfebedarf Ein festgelegtes Ereignis
Müssen Patientinnen und Patienten selbst aktiv werden? Beim manuellen Ruf ja. Nein Nein Bei automatischen Meldungen nein
Was übernimmt das Team? Situation prüfen und helfen Werte beurteilen und handeln Ansprechen und unmittelbar helfen Situation prüfen und helfen
Was ist beim Einsatz zu beachten? Der Patient muss den Ruf aktiv bedienen Medizinische Bewertung und Betreuung bleiben beim Team Personal muss
für die Betreuung verfügbar sein
Passender Erfassungsbereich und geregelte Alarmbearbeitung

Manche digitalen Pflegeassistenzsysteme, darunter moderne KI-Raumassistenz, können auch Vitalwerte einbinden. Über angeschlossene Messgeräte lassen sich beispielsweise Blutdruck- oder Blutzuckerwerte automatisch erfassen und übertragen. Je nach System gehen die Funktionen damit über die reine Ereigniserkennung hinaus.

Welche Situationen erkennen digitale Assistenzsysteme auf Station?

Sensorbasierte Assistenzsysteme können auf Station je nach Ausführung Stürze, akustische Hilferufe sowie Bett- oder Raumverlassen erkennen. Manche melden auch längere Inaktivität oder einen ungewöhnlich langen Aufenthalt in bestimmten Bereichen. Für Kliniken ist entscheidend, wann welche Meldung ausgelöst wird und bei welchen Patientinnen und Patienten sie sinnvoll ist.

Ein Beispiel: Ein Patient braucht Unterstützung beim Aufstehen. Für ihn wird eine Meldung beim Bettverlassen eingerichtet. Erkennt das System, dass er das Bett verlässt, erhält die zuständige Pflegekraft eine Nachricht und kann nach ihm sehen. Das funktioniert auch dann, wenn er vorher nicht geklingelt hat.

Eine Meldung beim Bettverlassen kann so die Sturzprävention unterstützen: Erreicht die Pflegekraft den Patienten rechtzeitig, kann sie ihm helfen, sich sicher zu bewegen. Eine Sturzmeldung informiert das Team dagegen über einen bereits erkannten Sturz. Weitere Informationen bietet der Beitrag zur Funktionsweise automatischer Sturzerkennung in Pflegeeinrichtungen.

Welche Sensortechnologien kommen zum Einsatz und wo liegen ihre Grenzen?

Digitale Pflegeassistenzsysteme nutzen unterschiedliche technologische Ansätze:

  • Bett- und Bodensensoren reagieren auf Druck oder Entlastung, erfassen aber nur Vorgänge am Bett oder auf der jeweiligen Sensorfläche.
  • Radar erkennt Bewegungen mithilfe von Funkwellen, wobei mehrere Personen die eindeutige Zuordnung, je nach Ausführung des Sensors, erschweren können.
  • Optische Sensoren werten Bild- oder Tiefendaten aus, benötigen dafür jedoch freie Sicht auf den jeweiligen Bereich.
  • Tragbare Sensoren erfassen Bewegungen am Körper und müssen korrekt angelegt und betriebsbereit sein.

KI-Raumassistenz mit Sensorfusion kombiniert mehrere Technologien wie Radar, Bildsensoren und Mikrofone. Die KI wertet deren Signale gemeinsam aus. Dadurch können sich die Technologien ergänzen und Schwächen einzelner Verfahren ausgleichen. Das kann die Erkennung robuster machen, auch wenn Fehlmeldungen oder übersehene Ereignisse weiterhin möglich sind.

Besonders wichtig ist die passende Konfiguration: Erfassungsbereiche und Meldungen müssen auf den Raum, den Unterstützungsbedarf der Patientinnen und Patienten und die Abläufe auf der Station abgestimmt sein. Worauf dabei geachten werden sollte, erläutert unser Beitrag Digitale Pflegeassistenzsysteme richtig wählen.

Auf welchen Stationen ist der Einsatz besonders sinnvoll?

Digitale Assistenz kann besonders auf geriatrischen, neurologischen und internistischen Stationen sinnvoll sein. Menschen mit eingeschränkter Mobilität benötigen beispielsweise Unterstützung beim Aufstehen. Bei Orientierungsproblemen kann es zudem schwerfallen, die Klingel zuverlässig zu nutzen. Welche Ereignisse gemeldet werden sollten, richtet sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf.

Bei der Betreuung von Menschen mit Delir ist die Einordnung solcher Meldungen besonders wichtig. Denn Delir ist eine akut auftretende Störung von Aufmerksamkeit und Bewusstsein. Die S3-Leitlinie zum Delir im höheren Lebensalter empfiehlt, die Ursachen zu klären und Maßnahmen individuell abzustimmen. Eine Meldung über wiederholtes Bettverlassen kann das Team auf eine solche Situation aufmerksam machen, stellt aber keine Delirdiagnose dar.

Kann digitale Assistenz eine Sitzwache im Krankenhaus ersetzen?

Entscheidend ist, warum eine Sitzwache erforderlich ist. Braucht eine Person kontinuierliche Begleitung, Ansprache oder unmittelbare Hilfe, kann eine Ereignismeldung diese Betreuung nicht ersetzen. Geht es darum, bestimmte Situationen wie das Bettverlassen zu erkennen, kann digitale Assistenz das Team zusätzlich informieren. Welche Betreuung notwendig bleibt, beurteilt das Behandlungsteam individuell.

Für die Stationsplanung zählt deshalb vor allem: Reicht es in der jeweiligen Situation, nach einer Meldung ins Zimmer zu kommen, oder muss bereits jemand vor Ort sein? Wer etwa Unterstützung beim Aufstehen benötigt, kann von einer Meldung beim Bettverlassen profitieren. Braucht eine Person dagegen fortlaufend Orientierung oder Beruhigung, bleibt der persönliche Kontakt entscheidend. Eine angeordnete Sitzwache entfällt durch den Einsatz der Technik nicht.

Was gilt beim Datenschutz im Patientenzimmer?

Vor dem Einsatz muss die Klinik klären, welche Daten das Assistenzsystem erfasst, wo sie verarbeitet werden, wer darauf zugreifen darf und wann sie gelöscht werden. Bei Bildsensoren und Mikrofonen ist besonders wichtig, ob Aufnahmen gespeichert oder Signale ausschließlich zur Ereigniserkennung ausgewertet werden. Datenschutzbeauftragte sollten deshalb frühzeitig beteiligt sein.

Patientinnen und Patienten müssen verständlich erfahren, welche Funktionen eingesetzt werden und wie ihre Daten verarbeitet werden. Ob zusätzlich eine Einwilligung erforderlich ist, muss die Klinik für den konkreten Einsatz prüfen. Berechtigte Vertretungspersonen werden bei Bedarf einbezogen.

Grundlage der Prüfung sind die dokumentierten Datenflüsse und die einschlägigen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Auch die Mitarbeitervertretung ist einzubeziehen, soweit ihre Beteiligungsrechte betroffen sind.

Was ändert sich für das Pflegeteam im Stationsalltag?

Mit einem digitalen Assistenzsystem erhält das Pflegeteam zusätzliche Meldungen zu Ereignissen im Patientenzimmer. Im Stationsalltag muss klar sein, wer diese entgegennimmt und wer darauf reagiert. Diese Zuständigkeiten gehören auch zur Schichtübergabe. Ändert sich der Unterstützungsbedarf einer Person, prüft das Team, ob die eingerichteten Meldungen weiterhin sinnvoll sind.

Wichtig ist, dass Technik und Arbeitsabläufe dabei aufeinander abgestimmt sein müssen. Auch die VBG verbindet Patientenschutz mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Für die Station zählt, wie gut die Meldungen die tägliche Arbeit unterstützen.

Wie digitale Assistenzsysteme das Team speziell nachts unterstützen können, zeigt unser Beitrag zu "digitale Pflegeassistenzsysteme im Nachtdienst".

Wie läuft die Einführung auf einer Station ab?

Am Anfang steht die Frage, bei welcher pflegerischen Aufgabe das digitale Assistenzsystem unterstützen soll. Pflege, IT, Qualitätsmanagement und Datenschutz legen gemeinsam fest, welche Ereignisse gemeldet werden und wie das Team darauf reagiert. In einer begrenzten Testphase prüfen sie Erkennung, Alarmübertragung und Bearbeitungsaufwand. Anschließend entscheiden sie über den weiteren Einsatz.

  1. Bedarf festlegen: Für welche Patientengruppe und Station ist das System vorgesehen? Welche Ereignisse soll es melden?
  2. Räume prüfen: Erfassungsbereiche, Mehrbettzimmer, Vorhänge und wechselnde Bettpositionen berücksichtigen.
  3. Datenschutz klären: Datenflüsse, Rechtsgrundlage und Informationspflichten prüfen sowie die Mitarbeitendenvertretung einbeziehen.
  4. Anbindung testen: Netzwerk, Rufanlage und Endgeräte gemeinsam prüfen. Festlegen, wie das Team bei einem Ausfall vorgeht.
  5. Alarmwege vereinbaren: Festlegen, wer Meldungen erhält, wer vertritt, wie Alarme bestätigt werden und wohin unbeantwortete Alarme weitergeleitet werden.
  6. Team schulen: Den Umgang mit Meldungen, Einstellungen und Störungen praktisch üben und die Grenzen der Erkennung erklären.
  7. Testphase auswerten: Fehlmeldungen, bekannt gewordene übersehene Ereignisse, Reaktionsabläufe und den Aufwand für die Bearbeitung erfassen.
  8. Betrieb organisieren: Verantwortliche für Wartung und Betrieb benennen und regelmäßige Überprüfungen vereinbaren.

Ergänzend helfen die VBG-Sturz-Checks für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen den beteiligten Berufsgruppen, ihre bestehenden Maßnahmen zur Sturzprävention zu prüfen.

Was leistet Livy Care und was nicht?

Livy Care, die KI-Raumassistenz der HUM Systems GmbH, erkennt Stürze, Hilferufe und individuell konfigurierte Ereignisse wie Bett- und Raumverlassen. Das deckenmontierte System alarmiert zuständiges Pflegepersonal über angebundene Endgeräte oder Rufsysteme. Die Erkennung erfolgt passiv im Raum. Patientinnen und Patienten müssen dafür kein Wearable tragen und keinen Notruf selbst auslösen.

Die Stärke liegt im Zusammenspiel von automatischer Erkennung, individuell einstellbaren Meldungen und direkter Benachrichtigung des Teams. Pflegekräfte legen fest, welche Meldungen für die jeweilige Betreuung sinnvoll sind, und können diese bei verändertem Unterstützungsbedarf direkt anpassen. So ergänzt die KI-Raumassistenz im Krankenhaus die persönliche Versorgung auch zwischen den Kontakten im Zimmer.

Voraussetzungen und Grenzen:

  • Sensoren und Einstellungen müssen zum Raum und zum Unterstützungsbedarf passen. Eine funktionierende Alarmübertragung und klare Zuständigkeiten stellen sicher, dass Meldungen beim richtigen Team ankommen und bearbeitet werden können.
  • Fehlmeldungen und übersehene Ereignisse sind möglich.
  • Livy Care ersetzt weder pflegerische oder ärztliche Einschätzungen noch erforderliche persönliche Betreuung oder die Aufsichtspflicht.

Häufige Fragen

Werden Patientinnen und Patienten im Zimmer gefilmt?

Das hängt von der eingesetzten Sensortechnologie und der Ausführung des Systems ab. Optische Systeme können Bild- oder Tiefendaten verarbeiten; andere Verfahren arbeiten ohne optische Bilder. Kliniken sollten sich erklären lassen, welche Daten erfasst, wie sie verarbeitet und ob sie gespeichert werden. Auch die Zugriffsrechte sollten im technischen Datenschutzkonzept verständlich beschrieben sein.

Ist ein digitales Assistenzsystem ein Medizinprodukt?

Nicht jedes digitale Assistenzsystem im Krankenhaus muss ein Medizinprodukt sein. Entscheidend ist die vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung. Fällt die Lösung unter die Kriterien der EU-Medizinprodukteverordnung, muss sie deren Anforderungen erfüllen. Kliniken sollten deshalb prüfen, für welche Anwendungen das System vorgesehen ist und welche Nachweise dafür vorliegen.

Brauchen wir die Einwilligung der Patientinnen und Patienten?

Ob eine Einwilligung erforderlich ist, hängt vom Zweck des Systems, den verarbeiteten Daten und dem Versorgungskontext ab. Datenschutzbeauftragte prüfen vor dem Einsatz, welche Rechtsgrundlage gilt und welche Anforderungen die Klinik erfüllen muss. Eine Einwilligung ist eine mögliche Rechtsgrundlage. Patientinnen und Patienten erhalten verständliche Informationen darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Lässt sich das System an unsere bestehende Rufanlage anbinden?

Ja, wenn Assistenzsystem und Rufanlage technisch zusammenpassen. Die Klinik stimmt mit den beteiligten Anbietern ab, wie Meldungen übertragen, priorisiert und bestätigt werden. Ein gemeinsamer Funktionstest umfasst auch Störungsmeldungen und die vereinbarten Abläufe bei einem Ausfall. Für den laufenden Betrieb sollte feststehen, wer Wartung und Änderungen übernimmt.

Verhindert das System Stürze?

Nein, das System selbst verhindert keine Stürze. Es erkennt Ereignisse und informiert das Pflegeteam. Nach einem erkannten Sturz kann die Meldung dazu beitragen, dass Betroffene schneller Hilfe erhalten und lange Liegezeiten vermieden oder verkürzt werden. Meldungen beim Bettverlassen können außerdem die Sturzprävention unterstützen: Eine Pflegekraft kann nachsehen und bei Bedarf helfen. Ob sie rechtzeitig eingreifen und einen Sturz verhindern kann, hängt von der Situation ab und lässt sich nicht garantieren.

Fazit: Was bedeutet das für die Auswahl auf Station?

Digitale Pflegeassistenzsysteme im Krankenhaus informieren das Stationsteam über relevante Ereignisse im Patientenzimmer. KI-Raumassistenz kann diese Ereignisse erkennen, ohne dass Patientinnen und Patienten ein Gerät tragen oder selbst einen Notruf auslösen. Für die Auswahl zählt, welche Unterstützung sie benötigen. Eine Testphase zeigt, welche Meldungen hilfreich sind und wie das Team sie in seine Abläufe einbindet.

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