Allgemeine Geschäftsbedingungen für Livy Care
HUM Systems GmbH, Choriner Bahnhofstraße 2, 16230 Chorin, Tel.: +49 30 837 930 06, E-Mail: info@hum-systems.com („HUM Systems“ oder „wir“) bietet Einrichtungen im Pflegebereich („Kunde“ oder „Sie“) seine Livy Care-Produkte („Produkte“) und dazugehörige Dienstleistungen („Dienstleistungen“) an. Sofern Sie einen Vertrag über den (dauerhaften oder zeitlich beschränkten) Erwerb der Produkte bzw. Dienstleistungen mit uns abschließen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Sie können die Produkte entweder in einer Kaufoption (Ziffer 2.5(a)) oder in einer zeitlich beschränkten Mietoption (Ziffer 2.5(b)) erwerben.
Auf den Vertrag über den Erwerb der Produkte und die Erbringung weiterer Dienstleistungen finden ausschließlich diese AGB Anwendung. HUM Systems widerspricht der Geltung sämtlicher durch den Kunden gestellten Vertragsbedingungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich von HUM Systems akzeptiert wurden.
Diese AGB wenden sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Der Vertrag über den Erwerb der Produkte und etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen von HUM Systems kommt durch Auftragsfreigabe eines separaten Angebots durch Sie und HUM Systems zustande.
1.2 Das Bestellformular enthält insbesondere Angaben zur Anzahl der Produkte, Dienstleistungen und konkret anfallenden Preisen.
1.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem jeweiligen Angebot gehen die Bestimmungen des Angebots vor.
- PRODUKTE
2.1 Die Produkte bestehen aus einer Hardware-Komponente, die der Kunde zur
2.2 Die Produkte werden mit den in der jeweils mitgelieferten Produktbeschreibung beschriebenen Funktionen ausgeliefert („Funktionen“). Insbesondere ermöglichen die Funktionen der Produkte die Überwachung von Patienten durch das Pflegepersonal und automatische Unterstützung beim Erkennen von Unfällen oder anderen Notfallsituationen bei Patienten durch das Pflegepersonal.
2.3 Zur fachgerechten Installation und zum Betrieb der Produkte haben Sie die mitgelieferten Hinweise für die Produkte einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass die Produkte mit Ihrem Heim-WLAN verbunden werden müssen, um Funktionen vollständig nutzen zu können. Die Produkte benötigen zusätzlich eine dauerhafte Stromverbindung.
2.4 Bestimmte Funktionen können nur im Rahmen eines gesondert abschließenden Vertrages genutzt werden (z.B. reine LTE-Verbindung oder Anbindung an Notrufzentrale). Software-Updates für die Produkte werden ebenfalls nur während eines laufenden Lizenz-Vertrages ausgeliefert. Für den Lizenz-Vertag gelten ebenfalls diese AGB (Ziffer 3).
2.5 Die Produkte können in den folgenden Konstellationen durch den Kunden erworben werden:
(a) In der „Kaufoption“ erwirbt der Kunde gegen Zahlung eines Einmalpreises sofort das Eigentum an den Produkten inkl. einer zeitlich definierten Softwarelizenz. Der Eigentumsübergang der Produkte erfolgt bei Übergabe an den Kunden bzw. vollständiger Zahlung des Kaufpreises (je nachdem was später eintritt).
(b) In der „Mietoption“ erwirbt der Kunde gegen eine monatliche Gebühr das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht an den Produkten. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zum Vertragsende bei HUM Systems und die Produkte sind nach Vertragsende ordnungegemäß an HUM Systems zurückzugeben. Die Mindestvertragslaufzeit wird im Angebot festgehalten und kann nicht vorzeitig gekündigt werden (das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt). Zum Ablauf der Mindestlaufzeit und jeder weiteren Laufzeit kann der Kunde den Mietvertrag mit einer [3 (drei)- monatigen] Kündigungsfrist ordentlich schriftlich kündigen. Sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist kündigt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um jeweils 1 (ein) weiteres Jahr.
2.4 Die Nutzung ist über die Livy Care App („App“) oder durch eine Nutzung über Drittanbiter-Apps bzw. Schnittstellen innerhalb einer Notrufanlage möglich. HUM Systems übernimmt keine Gewähr für die Nutzung der Schnittstellen von Drittanbietern. Die Konfiguration mit Drittanbietern Bedarf einer entsprechenden Vereinbarung im Angebot. Zur vollständigen Nutzung der Produkte von HUM ist die Installation der App auf (Mobil)-Geräten des Kunden erforderlich. Die App muss separat aus einem gängigen App Store bzw. Play Store von Ihnen heruntergeladen werden. Die App ermöglicht die vollständige Kommunikation mit den Produkten.
(a) Die Nutzung der App ist ausschließlich in Einklang mit den Nutzungsbedingungen in dieser Ziffer 2.4 gestattet.
(b) Sie erhalten unentgeltlich (sofern in der App nicht ausdrücklich auf Kosten für einzelne Funktionen hingewiesen wird, diese erfordern dann einen separaten und ausdrücklichen Vertragsschluss) das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der App zum eigenen Gebrauch auf einem in Ihrem Eigentum stehenden oder in Besitz befindlichen iOS- oder Android-Smartphone oder Tablet.
(c) Die App darf ausschließlich zum Betrieb der Produkte genutzt werden. Eine Nutzung ist nur zulässig unter Beachtung der Anforderungen und Einrichtungsschritte wie dargelegt in der Produktbeschreibung.
(d) Die App darf ausschließlich in unveränderter Form genutzt werden. Es ist insbesondere unzulässig, die App oder Teile davon zu dekompilieren, zu extrahieren oder umzuwandeln (Reverse Engineering), zu bearbeiten oder zu kopieren (sofern dies nicht zwingend von § 69e UrhG vorgesehen ist).
(e) Für die Nutzung der App ist es erforderlich, dass Sie in der App einen Account anlegen. Dies erfordert u.a. die Angabe einer E-Mail Adresse.
- DIENSTLEISTUNGEN
3.1 Bestimmte oder individuelle Funktionen der Geräte werden im Rahmen des Angebots geregelt und mit dem Produkt zur Verfügung gestellt. Welche dies sind, ergibt sich jeweils aus der Beschreibung im Angebot. Für alle übrigen Funktionen sowie Software-Updates für neue Funktionen ist ein ergänzendes Angebot erforderlich.
3.2 Sofern die Produkte in der Mietoption erworben wurden, sind ohne Aufpreis alle Funktionen und Software-Updates für die Produkte während der Laufzeit des Mietvertrages im Leistungsumfang enthalten. Der Mietvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf die Veröffentlichung neuer Updates durch HUM Systems, sondern lediglich zum Erhalt der von HUM Systems nach eigenem Ermessen während der Vertragslaufzeit veröffentlichten Software-Updates.
3.3 Eine Kündigung des Lizenzvertrags ohne Kündigung des Mietvertrages über die Produkte ist nicht möglich. Sofern der Mietvertrag gekündigt wird, endet der enthaltene Lizenzvertrag automatisch.
3.4 Sofern die Produkte in der Kaufoption erworben wurden, ist ein Lizenzvertrag für die Nutzung der definierten Funktionen und den Erhalt von Software-Updates für die Geräte erforderlich. Die entsprechende Laufzeit des Lizenzvertrag ist im Angebot festgehalten und kann nicht vor diesem Zeitpunkt gekündigt werden. Sofern der Lizenzvertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Lizenzvertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht ebenfalls mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- PREISE UND ZAHLUNG
4.1 Für den Erwerb der Produkte in der Kaufoption fällt ein einmaliger Kaufpreis pro Produkt an. Die Höhe des Kaufpreises ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellformular. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss und nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von HUM Systems zur Zahlung fällig.
4.2 Für die Miete der Produkte in der Mietoption fällt eine fortlaufende Mietgebühr pro Produkt an. Die Höhe der Mietgebühr und Zahlungsweise ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Mietgebühr ist im Voraus unmittelbar nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von HUM Systems zur Zahlung fällig.
- VERWENDUNG DER PRODUKTE DURCH DEN KUNDEN
5.1 Die Produkte können dem Kunden bzw. seinem Pflegepersonal dabei helfen, ihre Pflichten bei der Überwachung von Patienten zu erfüllen. Die Verwendung der Produkte befreit den Kunden jedoch nicht von seiner Aufsichtspflicht und ersetzt nicht die manuelle Aufsicht.
5.2 Im Rahmen der Mietoption sind die Produkte sorgsam zu behandeln und gegen Schäden zu schützen. Das Personal des Kunden ist entsprechend zu verpflichten.
5.3 Vor der Inbetriebnahme der Produkte durch den Kunden hat der Kunde das mit dem Umgang mit den Produkten betraute Personal über die Funktionsweisen und Risiken der Produkte hinzuweisen, insbesondere darüber, dass die Produkte die manuelle Überwachung nicht vollständig ersetzen können, sondern lediglich als Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen.
5.3 Der Kunde hat die Produkte sowie die App vor Inbetriebnahme sorgfältig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und etwaige Fehlfunktionen, die während der Prüfung wahrgenommen werden können, unverzüglich HUM Systems mitzuteilen. Später auftretende (nicht im Rahmen der ersten Funktionsprüfung feststellbare) Fehlfunktionen sind ebenfalls unverzüglich nach dem Bekanntwerden HUM Systems mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung an HUM Systems, gelten die Produkte als mangelfrei.
- GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Mängel bei gekauften Produkten
(a) Sofern die erworbenen Produkte Mängel aufweisen, die ihren Betrieb und ihre Nutzbarkeit spürbar beeinträchtigen, können Sie die Produkte an HUM Systems zurückschicken und HUM Systems wird die Produkte nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder Ihnen neue und mangelfreie Produkte zur Verfügung stellen. Sofern dies von HUM Systems nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nicht erfolgreich vorgenommen wird, können Sie von dem Vertrag im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten oder den Kaufpreis in angemessenem Verhältnis mindern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt, unterliegt jedoch den Beschränkungen in Ziffer 8. Mängel sind keine Schäden oder Funktionsstörungen, die auf die unsachgemäße Behandlung der Produkte durch den Kunden oder sein Personal verursacht werden. Als Mängel der Produkte gelten auch Mängel der App, die die ordnungsgemäße Benutzung der Produkte spürbar beeinträchtigen.
(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 (ein) Jahr ab Übergabe der Produkte. Bei ersetzten oder reparierten Produkten greift eine erneute Gewährleistungsfrist ab Bereitstellung der reparierten bzw. neuen Produkte, im Falle von reparierten Produkten jedoch nur für die von der Reparatur betroffenen Teile.
6.2 Mängel bei gemieteten Produkten
(a) Sofern an den Produkten während der Mietlaufzeit Mängel auftreten, die ihren Betrieb und ihre Nutzbarkeit spürbar beeinträchtigen, müssen Sie HUM Systems unverzüglich hierüber informieren, um HUM Systems die Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben (entweder durch Reparatur oder Bereitstellung eines mangelfreien Produkts). Für die Dauer, in der die Produkte nicht vertragsgemäß nutzbar sind, entfällt die Mietgebühr bzw. für den Fall, dass die Produkte nicht vollständig vertragsgemäß nutzbar ist, wird die Mietgebühr in angemessenem Verhältnis gekürzt (entweder durch eine verringerte Monatsgebühr oder eine Erstattung für bereits gezahlte Monatsgebühren). Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt, unterliegt jedoch den Beschränkungen in Ziffer 8. Sie haben während der Mietzeit auftretende Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden an HUM Systems zu melden. Mängel sind keine Schäden oder Funktionsstörungen, die auf die unsachgemäße Behandlung der Produkte durch den Kunden oder sein Personal verursacht werden. Als Mängel der Produkte gelten auch Mängel der App, die die ordnungsgemäße Benutzung der Produkte spürbar beeinträchtigen. Für anfänglich vorhandene Mängel wird die verschuldensunabhängige Haftung von HUM Systems ausgeschlossen.
6.3 Mangelhafte Erfüllung des Lizenzvertrages
Sofern der Lizenzertrag nicht ordnungsgemäß von HUM Systems erfüllt wird, ist der Kunde dazu berechtigt, entstandene Schäden im Einklang mit Ziffer 5 erstattet zu verlangen.
- HAFTUNG
7.1 HUM Systems haftet im gesetzlichen Umfang nur im Fall von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, bei Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HUM Systems, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie in sonstigen Fällen, in denen die Haftung vertraglich nicht eingeschränkt werden kann (insbesondere nach dem ProdHaftG).
7.2 Im Falle von einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch HUM Systems, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unterhalb von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von HUM Systems auf die Summe begrenzt, die bei vergleichbaren Sachverhalten bei Vertragsschluss typischerweise vorgesehen werden konnte. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertraut werden darf.
7.3 In allen sonstigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von HUM Systems ausgeschlossen.
7.4 Die Bestimmungen dieser Ziffer 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Angestellten von HUM Systems.
- DATENSCHUTZ
8.1 Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) für die datenschutzkonforme Verwendung der Produkte verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Verwendung der Produkte gegenüber den Patienten besteht, z.B. durch eine wirksame Einwilligung.
8.2 HUM Systems sichert zu, dass die Geräte gegenüber Patienten in einer DSGVO-konformen Art und Weise verwendet werden können.
8.3 Die von den Produkten im laufenden Betrieb erfassten Daten werden grundsätzlich ausschließlich auf dem Produkt selbst gespeichert und HUM Systems hat keinen Zugriff auf diese. Sofern auf ein Produkt jedoch von einem Endgerät über die App zugegriffen wird, werden diese Daten über die Server von HUM Systems übermittelt und dort für den Übertragungsvorgang zwischengespeichert. Die Server von HUM Systems befinden sich in Deutschland und werden von unserem Dienstleister Hetzner Online GmbH betrieben. Wir haben mit unserem Dienstleister eine (Unter-) Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Einklang mit Art. 28 DSGVO abgeschlossen und die Verlässlichkeit des Dienstleisters sorgfältig geprüft.
8.4 Für die Durchleitung der Daten durch die Server von HUM Systems in dem in Ziffer 6.3 beschriebenen Fall handelt HUM Systems als Auftragsverarbeiter für den Kunden. HUM Systems und der Kunde werden für diesen Fall eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Einklang mit Art. 28 DSGVO abschließen.
- VERTRAULICHKEIT
9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind, sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei nicht zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck verwenden, Dritten zugänglich machen oder sonst nutzen.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (freie Mitarbeiter etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
(a) die der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
(b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die empfangenden Partei herrührt,
(c) die die offenlegende Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
(d) die die empfangende Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
(e) die die empfangende Partei selbst ohne Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat.
9.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
9.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrags unbegrenzt fort.
9.6 Die von den Parteien zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich von der jeweils anderen Partei unaufgefordert an die andere Vertragspartei herauszugeben oder auf deren Anweisung hin zu vernichten.
9.7 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Pflichten dieses § 7 durch eine der Vertragsparteien ist diese Partei zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von der jeweils anderen Partei nach eigenem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den geltend gemachten Schaden angerechnet.
- SONSTIGES
10.1 Sollte HUM Systems diese Nutzungsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages anpassen, wird HUM Systems Sie hierüber rechtzeitig vorher informieren. In diesem Fall haben Sie das Recht, der Änderung der Bedingungen bis zu ihrem geplanten Inkrafttreten zu widersprechen. Sofern Sie dies nicht tun, gilt Ihr Einverständnis mit der Änderung als erteilt. Sofern Sie den Änderungen widersprechen, steht HUM Systems ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, falls die Erbringung der Leistungen zu den alten Bedingungen nicht angemessen möglich ist. HUM Systems wird Sie über diese Rechtsfolgen gemeinsam mit der Information über die geplante Änderung informieren.
10.2 Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
10.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
10.5 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.