Sturzgefahr im Pflegeheim: Wer ist haftbar?

Die Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung nach einem Sturz?
Stürze in Pflegeeinrichtungen können passieren – manchmal mit schwerwiegenden Folgen.Rund 10.000 sturzbedingte Todesfälle jährlich machen deutlich, warum die Frage nach der Verantwortung so zentral ist. Wer haftet im Ernstfall – und wie lässt sich die eigene Sorgfaltspflicht nachweisen?
Im Regelfall liegt die Beweislast bei den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen. Doch sobald der Sturzhergang unklar ist, gerät oft die Pflegeeinrichtung in den Fokus. Dann gilt es zu belegen, dass weder Pflegefehler noch Vernachlässigung vorlagen. Und genau das kann herausfordernd sein – vor allem ohne objektive Dokumentation.
Die Haftungsfrage: Pflegepersonal
Pflegekräfte tragen eine gesetzliche Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Personen. Sie müssen Gefahren einschätzen, Sturzrisiken erkennen und individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe umsetzen – angepasst an die jeweilige körperliche und geistige Verfassung der Pflegebedürftigen. Ein Pflegefehler liegt beispielsweise dann vor, wenn:
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demenzkranke Personen unbeaufsichtigt bleiben,
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keine individuelle Risikobewertung erfolgt,
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notwendige Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten werden.
Kommt es durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Aufmerksamkeit zu einem Sturz, kann das rechtliche Konsequenzen für das Personal haben.
Die Haftungsfrage: Einrichtung
Auch die Einrichtung selbst kann haftbar gemacht werden – insbesondere, wenn sie keine angemessenen organisatorischen Maßnahmen getroffen hat. Dazu zählen:
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rutschfeste Böden & passendes Mobiliar
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Haltegriffe & Geländer in Fluren und Treppenhäusern
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passende Gehhilfen & Mobilitätshilfen
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systematische Risikoerfassung und Dokumentation
Doch selbst bei größtmöglicher Vorsicht: Manche Stürze sind nicht vermeidbar. Umso wichtiger ist eine verlässliche Nachvollziehbarkeit – und hier kommt moderne Technologie ins Spiel.
Problematik: Die Tücke der Beweislast
Viele Stürze ereignen sich unbeobachtet – etwa nachts im Badezimmer oder auf dem Weg zur Toilette. Ohne direkte Zeugen ist es kaum möglich, den genauen Ablauf zu rekonstruieren. Das erschwert nicht nur die medizinische Einschätzung möglicher Verletzungen, sondern vor allem die Klärung der Haftungsfrage.
Fehlt eine lückenlose Dokumentation, kann die Einrichtung in eine Beweisnotlage geraten:
Sie muss dann nachträglich nachweisen, dass keine Sorgfaltspflicht verletzt wurde – oft ein unmögliches Unterfangen. Die Folgen können schwerwiegend sein:
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Angehörige stellen zivilrechtliche Ansprüche oder leiten Schadensersatzklagen ein.
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Pflegekassen oder Krankenversicherungen verweigern die Kostenübernahme für Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel.
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Aufsichtsbehörden fordern Prüfberichte, leiten Qualitätsprüfungen ein oder verhängen sogar Auflagen.
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Haftpflichtversicherer der Einrichtung können im Zweifel die Zahlung verweigern, wenn eine grobe Pflichtverletzung nicht ausgeschlossen werden kann.
Umso wichtiger ist eine präzise, objektive und jederzeit nachvollziehbare Dokumentation von Sturzereignissen – idealerweise automatisiert und in Echtzeit. Mehr erfahren
Digitale Assistenzsysteme: Prävention & Absicherung
Moderne Technologien, digitale Assistenzsysteme und KI leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sturzprävention und zur rechtlichen Absicherung im Pflegealltag. Sie erkennen Stürze in Echtzeit, alarmieren sofort das Pflegepersonal und helfen, schwere Folgeschäden zu vermeiden.
Darüber hinaus ermöglichen sie eine objektive Rekonstruktion des Sturzhergangs – unabhängig von subjektiven Berichten oder Erinnerungen. Die automatisierte Dokumentation erleichtert es Einrichtungen, im Ernstfall die Einhaltung der Sorgfaltspflicht nachvollziehbar nachzuweisen.
Gerade im Haftungsfall spielt dies eine zentrale Rolle: Ohne neutrale Zeug:innen ist es oft kaum möglich, nachzuweisen, dass keine Pflichtverletzung vorlag. Digitale Systeme schaffen hier Abhilfe – durch lückenlose Nachvollziehbarkeit und verlässliche Daten.
So helfen sie nicht nur, die Sicherheit der Bewohner:innen zu erhöhen, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen des Personals – und reduzieren das rechtliche Risiko für die Einrichtung erheblich.
Fazit: Sicherheit schaffen – Verantwortung beweisen
Die rechtliche Bewertung von Stürzen hängt eng mit der Frage zusammen, ob und wie die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Wer auf moderne Technologien setzt, kann nicht nur Leben schützen, sondern sich auch rechtlich absichern.
Sturzprävention bedeutet nicht nur Pflegequalität – sondern auch Risikomanagement.
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Das KI-gestützte Assistenzsystem Livy Care unterstützt das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen dabei, Stürze zu erkennen, zu dokumentieren und schneller zu reagieren. Vorteile mit Livy Care:
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Echtzeit-Erkennung und Alarmierung
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Objektive Rekonstruktion des Sturzhergangs
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Dokumentation der Reaktionszeit
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