Sturz im Pflegeheim - Wer ist haftbar?

Auch wenn in Pflegeheimen ein besonderes Risikomanagement greift, kommt es immer wieder zu schweren Stürzen von Bewohner:innen. Bei rund 10.000 Stürzen mit Todesfolge ist es kaum verwunderlich, dass schnell die Verantwortlichkeit hinterfragt wird und die Haftungsfrage geklärt werden muss. Wer trägt die Haftung nach einem Sturz und wie kann ich das Einhalten meiner Sorgfalts- und Fürsorgepflicht besser nachweisen?

 

Normalerweise liegt bei Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehlern die allgemeine Beweislast bei den Pflegebedürftigen oder Angehörigen. Doch ist der Sturzhergang ungeklärt, liegt es schnell an Ihnen als Einrichtungsbetreiber entgegen der allgemeinen Regel darzulegen und zu beweisen, dass das Sturzereignis nicht auf ein fehlerhaftes Verhalten des Pflegepersonals zurückzuführen ist.


Die Haftung des Pflegepersonals

Die Haftung des Pflegepersonals bei einem Sturz im Pflegeheim basiert auf dem Prinzip der Sorgfaltspflicht. Pflegekräfte haben die Pflicht, die ihnen anvertrauten Bewohner:innen angemessen zu betreuen und zu schützen. Um das Sturzrisiko eines Pflegebedürftigen bestmöglich zu verringern, gilt es, eine angemessene Sturzprophylaxe umzusetzen, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Person orientiert und im Vorfeld für die betroffene Person festgelegt wurde. Die individuelle Beurteilung muss dann von allen Pflegekräften gleichermaßen umgesetzt werden. 

Wenn dennoch ein Sturz aufgrund von Fahrlässigkeit oder mangelnder Aufmerksamkeit des Pflegepersonals geschieht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Eine mangelnde Aufmerksamkeit liegt bereits vor, wenn Personen mit Demenz oder anderen Einschränkungen, die zu einem erhöhten Sturzrisiko führen unbeaufsichtigt gelassen werden. In solchen Fällen kann das Pflegepersonal haftbar gemacht werden.

 

Die Haftung des Pflegeheims

Das Pflegeheim hat die Verantwortung, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Stürze zu verhindern. Dies umfasst die Beurteilung des individuellen Sturzrisikos jeder pflegebedürftigen Person und die Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen wie z.B. geeignetem Mobiliar, rutschfeste oder gänzliche Vermeidung von Teppichen, Geländern in Fluren und Treppenhäusern, Bereitstellung von Gehhilfen usw. Wenn das Pflegeheim nicht nachweisen kann, dass es angemessene Vorkehrungen getroffen hat, um Stürze zu verhindern, kann es haftbar gemacht werden.

Allerdings ist die Haftungsverantwortlichkeit des Pflegeheims nicht immer klar. Es gibt Situationen, in denen ein Sturz unvermeidbar erscheint, selbst wenn alle angemessenen Vorkehrungen getroffen wurden. In solchen Fällen kann die Beweislast für eine mangelnde Sorgfaltspflicht des Pflegeheims schwer zu erfüllen sein. Dies unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Dokumentation und des Einsatzes moderner Technologien zur Sturzprävention und -erfassung, denn die Kosten der Folgeschäden eines Sturzes belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euro und münden gern in einer Klage durch Angehörige und/oder der Krankenkassen. 

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Wie Sie Ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen und eine Haftung umgehen können

Oft gestaltet sich die Beurteilung des Sturzereignisses als schwierig, da die Betroffenen zum Zeitpunkt des Sturzes allein waren (z.B. nächtlicher Toilettengang). Die Rekonstruktion ist fast unmöglich. Das kann nicht nur zur Beurteilung möglicher Verletzungen nachteilig sein, sondern eben auch bei der Frage der Haftungsverantwortlichkeit. Digitale Assistenzsysteme zur Sturzerkennung bieten hier genau die richtige Lösung. 

Digitale Assistenzsysteme alarmieren das Pflegepersonal frühzeitig, um schnell auf eine potenzielle Gefahr zu reagieren und so schwere Sturzfolgen deutlich zu mindern. 
Das senkt das Risiko schwerer Heilungsverläufe und daraus entstehende Folgekosten für die betroffene Person oder die Pflegeeinrichtung. Mit dem Einsatz der intelligenten KI ermöglichen Sie eine über das Standardmaß hinausgehende Sturzprävention in Ihrer Einrichtung und erhöhen so die Sicherheit Ihrer Pflegebedürftigen. 

Livy Care erlaubt zusätzlich eine detaillierte Analyse der Sturzereignisse, die den Sturzhergang rekonstruiert. Zugleich können Sie anhand der Analyse nachweisen, wie schnell nach dem Sturz reagiert wurde. Ein Versäumnis Ihrer Fürsorge-und Sorgfaltspflicht kann so oftmals ausgeschlossen werden. 


Die Sorgfaltspflicht und die Beweislast spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Beurteilung von Sturzereignissen mit Folgeschäden. Um die Haftung zu minimieren und die Sicherheit der Bewohner:innen zu maximieren, sollten Pflegeheime moderne Technologien wie digitale Assistenzsysteme und Sturz-KI in Erwägung ziehen. Digitale Assistenzsysteme wie Livy Care können nicht nur zur Prävention von Stürzen beitragen, sondern auch zur lückenlosen Dokumentation von Unfällen, um im Fall der Fälle die Haftungsverantwortlichkeit zu klären. Die Sicherheit und das Wohl der Pflegebedürftigen sollten immer im Mittelpunkt der Pflegepraxis stehen. 

Sie möchten mehr Erfahren und wissen, wie Livy Care die Sturzprophylaxe in Ihrer Einrichtung verbessern kann? Buchen Sie jetzt einen unabhängigen Beratungstermin mit unseren Experten oder schreiben Sie uns eine Mail an beratung@livy-care.com